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Neue Haftungsregeln für Fluggesellschaften


MEDIENMITTEILUNGNeue Haftungsregeln für FluggesellschaftenSchweiz unterzeichnet 
neues HaftungsabkommenDie Haftung von Fluggesellschaften für Schäden, die beim Transport 
von Passagieren und Fracht entstehen, sollen weltweit neu geregelt werden. Dies 
beschloss eine diplomatische Konferenz am Sitz der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation 
(ICAO) in Montreal. Das Abkommen kam nach mehrjährigen Verhandlungen mit der Beteiligung 
von 120 Staaten zustande. Damit wird das Haftungssystem vereinfacht und konsumentenfreundlicher 
gestaltet.Das am Freitag unterzeichnete Übereinkommen verbessert die Stellung von 
Passagieren bei Flugunfällen in mehrfacher Hinsicht: Unter anderem entfallen die 
summenmässigen Haftungsbeschränkungen, welche im noch gültigen Warschauer Abkommen 
von 1929 vorgesehen sind. Stattdessen haften die Fluggesellschaften grundsätzlich 
unbeschränkt, wenn bei einem Unfall Passagiere getötet oder verletzt werden. Selbst 
wenn eine Fluggesellschaft beweisen kann, dass der Schaden ohne ihr Verschulden 
entstanden ist, haftet sie gegenüber Passagieren für Schäden bis zu einem Betrag 
von 100'000 Sonderziehungsrechten (rund SFr. 200'000.-). Für verlorenes oder beschädigtes 
Passagiergepäck haften die Fluggesellschaften neu bis zu einem Höchstbetrag von 
SFr. 2'000.-. Ferner wurde auf Initiative der Schweiz und unter Hinweis auf die 
Erfahrungen, welche die Swissair im Zusammenhang mit dem Absturz einer MD-11 bei 
Halifax gemacht hatte, eine Bestimmung in die Konvention aufgenommen, welche Sofortzahlungen 
an die Opfer von Unfällen oder deren Hinterbliebene vorsieht, wobei es den einzelnen 
Staaten überlassen wurde, einen angemessenen Betrag festzulegen. Das Abkommen tritt 
nach der Ratifikation durch 30 Staaten in Kraft. Es soll das Warschauer Abkommen 
und dessen Zusatzprotokolle im Laufe der Zeit ersetzen.Bern, 28. Mai 1999UVEK   
 Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte: 
Hans U. Aebersold, Informationsverantwortlicher, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Telefon 
031 325 80 57