Neue Haftungsregeln für Fluggesellschaften
MEDIENMITTEILUNGNeue Haftungsregeln für FluggesellschaftenSchweiz unterzeichnet
neues HaftungsabkommenDie Haftung von Fluggesellschaften für Schäden, die beim Transport
von Passagieren und Fracht entstehen, sollen weltweit neu geregelt werden. Dies
beschloss eine diplomatische Konferenz am Sitz der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation
(ICAO) in Montreal. Das Abkommen kam nach mehrjährigen Verhandlungen mit der Beteiligung
von 120 Staaten zustande. Damit wird das Haftungssystem vereinfacht und konsumentenfreundlicher
gestaltet.Das am Freitag unterzeichnete Übereinkommen verbessert die Stellung von
Passagieren bei Flugunfällen in mehrfacher Hinsicht: Unter anderem entfallen die
summenmässigen Haftungsbeschränkungen, welche im noch gültigen Warschauer Abkommen
von 1929 vorgesehen sind. Stattdessen haften die Fluggesellschaften grundsätzlich
unbeschränkt, wenn bei einem Unfall Passagiere getötet oder verletzt werden. Selbst
wenn eine Fluggesellschaft beweisen kann, dass der Schaden ohne ihr Verschulden
entstanden ist, haftet sie gegenüber Passagieren für Schäden bis zu einem Betrag
von 100'000 Sonderziehungsrechten (rund SFr. 200'000.-). Für verlorenes oder beschädigtes
Passagiergepäck haften die Fluggesellschaften neu bis zu einem Höchstbetrag von
SFr. 2'000.-. Ferner wurde auf Initiative der Schweiz und unter Hinweis auf die
Erfahrungen, welche die Swissair im Zusammenhang mit dem Absturz einer MD-11 bei
Halifax gemacht hatte, eine Bestimmung in die Konvention aufgenommen, welche Sofortzahlungen
an die Opfer von Unfällen oder deren Hinterbliebene vorsieht, wobei es den einzelnen
Staaten überlassen wurde, einen angemessenen Betrag festzulegen. Das Abkommen tritt
nach der Ratifikation durch 30 Staaten in Kraft. Es soll das Warschauer Abkommen
und dessen Zusatzprotokolle im Laufe der Zeit ersetzen.Bern, 28. Mai 1999UVEK
Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte:
Hans U. Aebersold, Informationsverantwortlicher, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Telefon
031 325 80 57