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Kein Risiko einer grossräumigen Verbundkrise

PRESSEMITTEILUNG

Kein Risiko einer grossräumigen Verbundkrise

Der Jahr 2000-Delegierte des Bundesrates, Ulrich Grete, beurteilt die
Risikolage in der Schweiz beim Jahr-2000-Problem als berechenbar. Die
Wahrscheinlichkeit von bedeutungsvollen Störungen sei gering. Eine
grossräumige Verbundkrise sei nicht zu befürchten. Der Bundesrat hat
Gretes Lagebild als für die Belange des Bundes massgebend bezeichnet und
empfiehlt sie allen Entscheidträgern als Wegleitung.

In seiner aktuellsten Lagebeurteilung der Schweiz listet der Delegierte
alle wichtigen Bereiche auf. Demnach sind Bund, Kantone und die
grösseren Städte gut vorbereitet, mittlere und kleinere Gemeinden
könnten mit Problemen konfrontiert werden, allerdings sollten
entscheidende Aufgaben nicht betroffen sein. Bei der Elektrizität, Gas-,
Brenn- und Treibstoffversorgung ist kein zusätzliches Risiko absehbar.
Auch die Funktionsfähigkeit der Telekommunikation und der elektronischen
Medien sollte in gewohntem Rahmen gewährleistet sein. Beim öffentlichen
Verkehr und beim Strassenverkehr sind keine Probleme zu erwarten, beim
Luftverkehr dürfte die Verlässlichkeit der Flugpläne allenfalls geringer
sein. Post und Banken sind gut vorbereitet und auch die
Lebensmittelversorgung ist gewährleistet. Bei den Spitälern schliesslich
sind höchstens einzelne, lokale Einschränkungen zu erwarten, die aber
mit erprobten Verfahren aufgefangen werden können. Zwar ist die Schweiz
in verschiedenen Bereichen stark vom Ausland abhängig, doch auch
diesbezüglich ist kein zusätzliches Risiko erkennbar, teils aufgrund der
Vorratshaltung, teils aufgrund von Verbundmassnahmen in
Lieferungsketten.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung die Lagebeurteilung des Jahr
2000-Delegierten zur Kenntnis genommen und als verbindliche Grundlage
für die Planung vorsorglicher Massnahmen in der Bundesverwaltung
erklärt. Er empfiehlt auch Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft und
Bevölkerung die Lagebeurteilung bei der Planung vorsorglicher Massnahmen
als Grundlage beizuziehen.

Der Jahr 2000-Delegierte erfasst und beurteilt alle zwei Monate Stand
und Fortschritt der Problemlösung in der Schweiz und im benachbarten
Ausland. Diese Lagebeurteilungen werden auf Internet regelmässig
veröffentlicht unter "reports" der Adresse: http://www.millenium.ch

Auch die Bundesverwaltung informiert regelmässig zum Stand der Arbeiten
in der Bundesverwaltung: http://www.efd.admin.ch/aktuell/2000/index.htm
(deutsch) und
http://www.dff.admin.ch/f/aktuell/2000/index.htm (französisch). Der
nächste Zwischenbericht ist gegen Ende Juni zu erwarten.

Auskunft: Bruno Hofer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 324 00 38,
E-Mail: bruno.hofer@gs-efd.admin.ch

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

26.5.1999

Beilage:

Das Jahr-2000-Problem in der Schweiz - Lagebeurteilung des Jahr
2000-Delegierten Dr. Ulrich Grete

1. Vorbemerkungen
? Der Jahr-2000-Delegierte wurde vom Schweizerischen Bundesrat am 1.
Juli 1998 ein-gesetzt mit dem Auftrag, in der Schweiz bezüglich des
Jahr-2000-Problems zu sensibili-sieren und Unterstützung zu leisten.
Anzusprechen sind die Behörden und die Wirt-schaft sowie die
Bevölkerung. Der Auftrag umfasst auch die Beschaffung von Informa-tionen
über die Arbeiten und darauf abgestützt die Beurteilung der zu
erwartenden Lage und von allfälligen Risiken.
? Thematisch ist der Auftrag auf das durch Mängel in der Informatik
ausgelöste Jahr-2000-Problem beschränkt. Dazu gehören auch Aspekte
indirekter, z.B. psychologischer Art, welche mit ihm zusammenhängen. Der
Auftrag erstreckt sich nicht auf andere Fak-toren wie z.B.
„Endzeitphilosophien“, welche hinsichtlich des Jahreswechsel 1999/2000
eine Rolle spielen mögen.
? Die in Ziffer 3 festgehaltene Beurteilung stützt sich auf
Feststellungen, welche bis Mitte April 1999 zusammengetragen wurden.

2. Methode
? Die Informationsbeschaffung erfolgte mittels direkter
Abklärungsgespräche und auf der Basis regelmässiger Berichte. Das
Schwergewicht lag beim Bund bzw. seiner Verwal-tung, allen Kantonen, den
grossen Städten, wichtigen privaten und öffentlichen Anbie-tern von
Grundleistungen sowie den grösseren Unternehmen aller Branchen. In
einigen Bereichen wurden auch die internationalen Aspekte miteinbezogen.

? Es wurde bewusst darauf verzichtet, Projekt- und Resultatsfortschritte
statistisch darzu-stellen. Die Analyse und Beurteilung wurden mit dem
Ziel vorgenommen, einen wahr-scheinlichen Zustand gegen Ende 1999 zu
eruieren und allfällige Risiken abzuschätzen, dies vor allem für die
Zeit um den Jahreswechsel 1999/2000.

3. Beurteilung

3.1.  Konklusion, Gesamtsicht
In der Schweiz ist das Risiko für eine Zunahme von Störungen von
Bedeutung gering. Da niemand Gewissheit haben kann, dass wirklich alle
Mängel rechtzeitig behoben sind und andere Störungsquellen als das
Jahr-2000-Problem immer vorhanden sind, können indessen zeitlich,
sachlich und räumlich begrenzte Einschränkungen der Ver-lässlichkeit von
Leistungen am Jahreswechsel 1999/2000 nicht vollständig ausgeschlos-sen
werden. Es gibt keine Anzeichen für ein Risiko einer grossräumigen
Verbundkrise. Die vorhandenen und erprobten Massnahmen sind für
zielgerichtete Eingriffe genü-gend.

3.2. Einzelne Bereiche
? Bundesverwaltung: Trotz einiger Rückstände gegenüber der detaillierten
Projektpla-nung werden alle wichtigen Bereiche der Bundesverwaltung
funktionsfähig sein.
? Kantonale Verwaltungen: In allen Kantonen sind die Arbeiten weit
fortgeschritten. Es sind höchstens in beschränkten Bereichen einzelne
Funktionsstörungen zu erwarten.
? Verwaltungen der Städte und Gemeinden: In vielen Fällen sind die
IT-Leistungen einge-kauft. Statt auf Einzellösungen wird daher oft auf
Dienstleister abgestellt. Deren Lei-stungen sind gewährleistet. In den
grossen Städten sind der Stand der Arbeiten und die Aussichten gleich zu
werten wie bei den Kantonen. Bei mittleren und kleinen Gemein-den kann
nicht ausgeschlossen werden, dass einige Funktionen der Verwaltung mit
kleineren Problemen konfrontiert sein werden. Entscheidende Aufgaben
sollten nicht betroffen sein. Die Zahl der Einwohner und die Bedeutung
der ansässigen Unterneh-men in den angesprochenen Gemeinden ist auf
jeden Fall beschränkt.
? Grundleistungen der Kantone, Städte und Gemeinden: Zu diesen gehören
Polizei, Feu-erwehr, Versorgungsleistungen (z.B. Wasser, Gas),
öffentliche Verkehrsmittel, Spitäler und Heime. Obwohl der
Bearbeitungsstand unterschiedlich ist, zeichnen sich keine zu-sätzlichen
Störungsrisiken gegenüber der aktuellen Lage ab, welche ausser in
lokalen Bereichen von Bedeutung wären. Die Wichtigkeit dieser Leistungen
ist erkannt und die notwendigen Massnahmen auch für Eingriffe im Falle
zeitlich, sachlich und räumlich begrenzter Störungen werden getroffen.
? Elektrizität: Die Produktionsfähigkeit der Kraftwerke (Nuklear und
Wasser) ist gesichert, ebenso die Verteilung durch die Verbund- und die
kantonalen Elektrizitätswerke. Bei den lokal tätigen Werken sind die
notwendigen Arbeiten im Gange. Es bestehen - wenn überhaupt - höchstens
eng begrenzte zusätzliche Störungsrisiken. Aus dem eu-ropäischen
Verbundnetz zeichnen sich keine zusätzlichen Störungsrisiken von
Bedeu-tung ab. Die vorsorglichen Massnahmen zur Sicherstellung der
Funktionsfähigkeit des Stromsystems werden getroffen und zudem
regelmässig überprüft.
? Gas: Das schweizerische Verteilnetz wird funktionsfähig sein. Mit den
Hauptlieferanten besteht eine intensive Zusammenarbeit. Auch bezüglich
des Imports von Gas können zusätzliche Risiken ausgeschlossen werden.
? Brenn- und Treibstoffe: Die Betriebsfähigkeit der Tanklager und der
Tankstellen ist si-chergestellt. Die Vorratslage ist derart, dass auch
längerfristig nicht mit Problemen ge-rechnet werden muss.
? Telekommunikation: Die Funktionsfähigkeit der Netze in der Schweiz
wird gegeben sein. Risiken könnten sich aus Netzüberlastungen ergeben.
Dass sie höher als im Nor-malfall sind, ist unwahrscheinlich.
? Elektronische Medien: Radio und Fernsehen werden ohne zusätzliche
Störungsrisiken funktionieren. Massnahmen für den Fall von (immer
denkbaren) Einschränkungen sind erprobt und werden ausgetestet.
? Wasser: In den grossen Städten und Agglomerationen werden die Arbeiten
abge-schlossen sein. In den kleineren Gemeinden bestehen nur selten und
wenige Risiken. Die Zuverlässigkeit der Versorgung kann erwartet werden.
Störungen wären nur von eng beschränkter Bedeutung.
? Lebensmittel: Die Zuverlässigkeit der national tätigen Versorger wird
nicht tangiert sein. Bei lagerfähigen importierten Lebensmitteln
bestehen beträchtliche Vorräte. Der Import von Frischprodukten hängt von
deren Verfügbarkeit im Ausland (nicht beurteilbar) und dem Funktionieren
der Transportwege (keine Probleme in Europa erkennbar) ab.
? Öffentlicher Verkehr: Ein Sicherheitsrisiko (Schiene) kann
ausgeschlossen werden. Eine erhebliche Zunahme der Störungsrisiken
(Einhalten der Fahrpläne) ist nicht zu erwarten.
? Strassenverkehr: Mit wesentlichen Störungen wegen Problemen mit
Verkehrsrege-lungsanlagen und Tunneleinrichtungen ist nicht zu rechnen.
? Luftverkehr: Störungen in der Schweiz (Fluggesellschaften, Flughäfen,
Swisscontrol) sind nicht zu erwarten. Ein direktes zusätzliches
Sicherheitsrisiko kann ausgeschlossen werden. Die Verlässlichkeit der
Flugpläne dürfte allerdings geringer sein als im Normal-fall.
? Post: Die Funktionsfähigkeit wird gegeben sein.
? Spitäler: Es sind höchstens beschränkte und lokale Einschränkungen der
Leistungsfä-higkeit zu erwarten, deren Auswirkungen mit erprobten
Verfahren eliminiert werden könnten.
? Zahlungsverkehr, Bargeldversorgung: Verfügbarkeit und Verlässlichkeit
werden gege-ben sein. Ein Verbundtest für das Gesamtsystem
(Nationalbank, Banken, Postfinanz, Börse usw.) hat dies bestätigt.
? Unternehmen: Mit für die Volkswirtschaft relevanten Problemen ist am
Jahreswechsel 1999/2000 nicht zu rechnen. Einzelne Schwierigkeiten (eher
bei mittelgrossen Unter-nehmen als bei eigentlichen Kleinbetrieben)
können allerdings nicht ausgeschlossen werden. Sie könnten im weiteren
Verlauf (2000 oder später) auch zu punktuellen ein-schneidenden
Problemen führen.

4. Bevölkerung
Mehr als 90 % der Bevölkerung hat vom Jahr-2000-Problem Kenntnis,
allerdings generell und unstrukturiert. Konkrete spontane Ängste oder
Befürchtungen sind nicht festzustellen. Es beste-hen aber
Informationslücken. Diese müssen durch die für Leistungen
Verantwortlichen im öf-fentlichen und privaten Sektor und durch die
Unternehmen gegenüber ihren Kunden und Ge-schäftspartnern geschlossen
werden. Wesentliche Schritte sind bereits getan oder eingeleitet.
Zusätzlich erscheint eine generelle Information der Bevölkerung
notwendig, damit möglichst weitgehend die Entwicklung von Besorgnis
unterbunden wird.

5. Auslandabhängigkeit
Obwohl die Schweiz in verschiedenen Bereichen stark vom Ausland abhängig
ist bzw.
Leistungen mit dem Ausland verknüpft sind (z.B. Schienenverkehr), sind
mindestens keine
zusätzlichen Risiken erkennbar, welche sich kurzfristig auswirken
könnten. Das ergibt sich
zum Teil aus der Vorratshaltung (Pflichtlager), zum Teil aus
Verbundmassnahmen in
Lieferungsketten. Die Verantwortlichen der angesprochenen Bereiche sind
sich der
besonderen Aspekte bewusst. Sie werden auf internationaler Ebene
genügend bearbeitet.

6. Vorsorgliche Massnahmen
Die Verlässlichkeit von Leistungen, die Funktionsfähigkeit im
öffentlichen und privaten
Bereich, sind auch heute und täglich von Störungsrisiken bedroht.
Vorsorgliche Massnahmen (Contingency Planning) bezwecken, sich gegen
deren Auswirkungen zu schützen. Sie gehören  zum normalen Handeln bzw.
zur normalen Planung. Auch im Lichte des Jahr-2000-Problems sind sie auf
Stufe Unternehmen und Verwaltung für den eigenen Verantwortungs-bereich
zu überprüfen und allenfalls anzupassen oder zu ergänzen. Die
Aufforderung dazu steht nicht im Widerspruch zur vorstehenden
Beurteilung.

26.5.1999
Jahr-2000-Delegierter