Radio- und Fernsehempfangsgebühren: Inkasso wird öffentlich ausgeschrieben
MEDIENMITTEILUNGRadio- und Fernsehempfangsgebühren: Inkasso wird öffentlich ausgeschriebenDas
Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren wird öffentlich ausgeschrieben. Bis
zum 31. August 1999 können Interessierte ihre Bewerbungsunterlagen beim Bundesamt
für Kommunikation (BAKOM) einreichen. Details sind dem Schweizerischen Handelsamtsblatt
vom 26. Mai 1999 zu entnehmen. Der Zuschlag wird Ende 1999 erfolgen. Die Inkassotätigkeit
soll auf neuer Basis im Verlaufe des Jahres 2000 aufgenommen werden.Bis Ende 1997
hat die Swisscom die Radio- und Fernsehempfangsgebühren im Sinne einer hoheitlichen
Tätigkeit einkassiert. Um Kontinuität auch nach der Privatisierung der Swisscom
zu gewährleisten, hat der Bundesrat im Sinne einer Uebergangsregelung das Unternehmen
verpflichtet, das Inkasso im eigenen Namen oder über eine Tochtergesellschaft bis
spätestens Ende 2002 weiterzuführen. Seit dem 1. Januar 1998 erfolgt das Inkasso
über die Swisscom-Tochtergesellschaft Billag AG. Das Eidgenössische Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beabsichtigt nun, diese Inkassotätigkeit
mittels einer Ausschreibung so rasch als möglich einer definitiven Regelung zuzuführen.
Am 26. Mai 1999 wird die Inkassotätigkeit im Schweizerischen Handelsamtsblatt öffentlich
ausgeschrieben. Natürliche und juristische Personen können sich darum bewerben.
Den Zuschlag durch das UVEK erhält, wer die definierten Vorgaben betreffend Eignung,
Qualität und Wirtschaftlichkeit am besten erfüllt. Auf diese Weise soll im Interesse
der Konsumentinnen und Konsumenten garantiert werden, dass die bezahlten Gebühren
in erster Linie der Finanzierung des schweizerischen Radio- und Fernsehsystems zugute
kommen und der Inkasso-Aufwand tief gehalten werden kann.Die Inkassotätigkeit umfasst
in erster Linie die Bearbeitung von Meldungen gebührenpflichtiger Personen samt
entsprechenden Kontrollen, die Verwaltung der Adressdatenbanken, die Akquisition
der Gebührenpflichtigen mittels gezielter Marketingstrategien, die Rechnungsstellung,
die Durchführung von Betreibungen, die Abrechnung über die Empfangsgebühren, das
Erstellen von Statistiken etc.Die Empfangsgebühren schuldet, wer Radio- und Fernsehprogramme
empfangen will. Das gesamte Gebührenvolumen in der Schweiz beläuft sich auf rund
1,2 Mrd Franken. Derzeit sind in der Schweiz rund 2,7 Mio Haushalte gebührenpflichtig.Bern,
26. Mai 1999UVEK Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte:
Peter Marti, Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), Tel. 032 327 55 44