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Radio- und Fernsehempfangsgebühren: Inkasso wird öffentlich ausgeschrieben


MEDIENMITTEILUNGRadio- und Fernsehempfangsgebühren: Inkasso wird öffentlich ausgeschriebenDas 
Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren wird öffentlich ausgeschrieben. Bis 
zum 31. August  1999 können Interessierte ihre Bewerbungsunterlagen beim Bundesamt 
für Kommunikation (BAKOM) einreichen. Details sind dem Schweizerischen Handelsamtsblatt 
vom 26. Mai 1999 zu entnehmen. Der Zuschlag wird Ende 1999 erfolgen. Die Inkassotätigkeit 
soll auf neuer Basis im Verlaufe des Jahres 2000 aufgenommen werden.Bis Ende 1997 
hat die Swisscom die Radio- und Fernsehempfangsgebühren im Sinne einer hoheitlichen 
Tätigkeit einkassiert. Um Kontinuität auch nach der Privatisierung der Swisscom 
zu gewährleisten, hat der Bundesrat im Sinne einer Uebergangsregelung das Unternehmen 
verpflichtet, das Inkasso im eigenen Namen oder über eine Tochtergesellschaft bis 
spätestens Ende 2002 weiterzuführen. Seit dem 1. Januar 1998 erfolgt das Inkasso 
über die Swisscom-Tochtergesellschaft Billag AG. Das Eidgenössische Departement 
für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beabsichtigt nun, diese Inkassotätigkeit 
mittels einer Ausschreibung so rasch als möglich einer definitiven Regelung zuzuführen. 
Am 26. Mai 1999 wird die Inkassotätigkeit im Schweizerischen Handelsamtsblatt öffentlich 
ausgeschrieben. Natürliche und juristische Personen können sich darum bewerben. 
Den Zuschlag durch das UVEK erhält, wer die definierten Vorgaben betreffend Eignung, 
Qualität und Wirtschaftlichkeit am besten erfüllt. Auf diese Weise soll im Interesse 
der Konsumentinnen und Konsumenten garantiert werden, dass die bezahlten Gebühren 
in erster Linie der Finanzierung des schweizerischen Radio- und Fernsehsystems zugute 
kommen und der Inkasso-Aufwand tief gehalten werden kann.Die Inkassotätigkeit umfasst 
in erster Linie die Bearbeitung von Meldungen gebührenpflichtiger Personen samt 
entsprechenden Kontrollen, die Verwaltung der Adressdatenbanken, die Akquisition 
der Gebührenpflichtigen mittels gezielter Marketingstrategien, die Rechnungsstellung, 
die Durchführung von Betreibungen, die Abrechnung über die Empfangsgebühren, das 
Erstellen von Statistiken etc.Die Empfangsgebühren schuldet, wer Radio- und Fernsehprogramme 
empfangen will. Das gesamte Gebührenvolumen in der Schweiz beläuft sich auf rund 
1,2 Mrd Franken. Derzeit sind in der Schweiz rund 2,7 Mio Haushalte gebührenpflichtig.Bern, 
26. Mai 1999UVEK Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte: 
Peter Marti, Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), Tel. 032 327 55 44