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Expertenkommission zur Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts

Pressemitteilung

Expertenkommission zur Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts

Das schweizerische Zivilprozessrecht soll vereinheitlicht werden. Das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat eine
Expertenkommission mit Vertreterinnen und Vertretern aus Gerichtspraxis
und Wissenschaft eingesetzt. Sie hat den Auftrag, die für eine
bundesrechtliche Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts aus
gesetzgeberischer Sicht relevanten Fragen umfassend zu prüfen und bis
Sommer 2001 einen vernehmlassungsreifen Vorentwurf zu unterbreiten.

Die Expertenkommission, die unter der Leitung von Thomas Sutter-Somm
steht, hat die Aufgabe, eine schweizerische Zivilprozessordnung
auszuarbeiten, die zu gegebener Zeit unter den entsprechenden
verfassungsrechtlichen Voraussetzungen die 26 kantonalen Prozessgesetze
ablösen soll. Bei der Erfüllung ihrer Aufgabe kann sich die Kommission
teilweise auf Vorarbeiten stützen. Weil der Sinn und Zweck des
Zivilprozesses darin besteht, dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen,
müssen die neuen Vorschriften in erster Linie auf die Praxis
zugeschnitten werden. Die Anwaltschaft und die Gerichte sollen  - wie
dies in unseren Nachbarstaaten schon seit langem der Fall ist - bei der
täglichen Arbeit ein gutes und modernes, in der ganzen Schweiz gültiges
Gesetz zur Verfügung haben. Dies ermöglicht nicht nur eine ökonomischere
Arbeitsweise in der Zivilrechtspflege, sondern dient auch der
Rechtssicherheit und der Gerechtigkeit.

Zusammensetzung der Expertenkommission:
· PD Dr. iur. Thomas Sutter-Somm, Bundesamt für Justiz (Leitung)
· Dr. iur. Christine Baltzer-Bader, Bezirksgerichtspräsidentin, Liestal
· Dr. iur. Jürgen Brönnimann, Fürsprecher, Muri
· Bruno Cocchi, Oberrichter, Lugano
· Dominik Gasser, Fürsprecher, Bundesamt für Justiz
· Prof. Dr. iur. Jacques Haldy, Rechtsanwalt, Lausanne
· Prof. Dr. iur. Franz Hasenböhler, Universität Basel
· Prof. Dr. iur. Fabienne Hohl, Kantonsrichterin, Freiburg
· Dominique Henchoz, Rechtsanwältin, Genf
· Dr. iur. Sabine Kofmel Ehrenzeller, St. Gallen
· Dr. iur. Christoph Leuenberger, Kantonsrichter, St. Gallen
· Niccolò Raselli, Bundesrichter, Lausanne
· Viktor Rüegg, Rechtsanwalt und Notar, Kriens
· Prof. Dr. iur. Henri-Robert Schüpbach, Universität Neuenburg
· Prof. Dr. iur. Karl Spühler, Universität Zürich
· Dr. iur. Vital Schwander, Kantonsgerichtspräsident, Schwyz

25. Mai 1999

Weitere Auskünfte:
Thomas Sutter-Somm, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 76
Dominik Gasser, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 94