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Besserer Schutz von Kindern bei internationalen Adoptionen

Pressemitteilung

Besserer Schutz von Kindern bei internationalen Adoptionen

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Ratifikation des Haager
Adoptionsübereinkommens

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Ratifikation des neuen
Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der internationalen Adoption verabschiedet. Sie enthält
auch den Entwurf eines Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen.
Die beiden Vorlagen sollen bei internationalen Adoptionen eine
Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Heimat- und der Aufnahmestaaten
institutionalisieren und damit einen besseren Schutz von Adoptivkindern
ermöglichen. Zugleich werden Massnahmen gegen Missbräuche wie
beispielsweise Kinderhandel vorgeschlagen.

Mehr Schutz für das Kind

Das Haager Adoptionsübereinkommen vom 29. Mai 1993 ist der bisher
erfolgversprechendste Anlauf, die Rechtslage des Kindes bei
internationalen Adoptionen deutlich zu verbessern. Mit 32 Ratifikationen
und Beitritten sowie 11 Unterzeichnungen gehört das Übereinkommen
bereits heute - vier Jahre nach seinem Inkrafttreten - zu den
erfolgreichsten Staatsverträgen der Haager Konferenz für internationales
Privatrecht.

Die Ziele des Übereinkommens sollen mittels Zusammenarbeit zwischen den
Vertragsstaaten erreicht werden. Namentlich teilen sich Herkunfts- und
Aufnahmestaaten in die Abklärungen, ob Kind und Adoptiveltern für die
Adoption geeignet sind. Zu einer Adoption kommt es nur, wenn beide
Staaten ihr Einverständnis geben. Das Übereinkommen stellt auch sicher,
dass in Vertragsstaaten ausgesprochene Adoptionen gegenseitig anerkannt
werden.

Für die Umsetzung des Übereinkommens hat sich die Schaffung eines
eigenen Bundesgesetzes als notwendig erwiesen. Der Entwurf des
Bundesgesetzes zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum
Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen (BG-HAÜ) enthält zwei
zentrale Punkte: erstens die Aufteilung der bei einer internationalen
Adoption anfallenden Aufgaben zwischen den Zentralen Behörden des Bundes
und der Kantone; zweitens die Einbettung des staatsvertraglichen
Verfahrens in die bestehenden Abläufe. Ausserdem sieht der
Gesetzesentwurf griffige zivil- und strafrechtliche Massnahmen zum
Schutz des Kindes und zur Verhinderung missbräuchlicher Praktiken vor.

Breite Zustimmung in der Vernehmlassung

Ein im Jahr 1997 durchgeführtes Vernehmlassungsverfahren ergab breite
Zustimmung zur Ratifikation des Haager Adoptionsübereinkommens als auch
zu den Grundzügen der  Ausführungsgesetzgebung. Grundsätzliche
Zustimmung fanden auch die Massnahmen zum Schutz der Adoptivkinder und
die Strafbestimmungen. Das Bundesamt für Justiz hat den Vorentwurf im
Lichte der Ergebnisse der Vernehmlassung überarbeitet. Wichtigste
Änderung gegenüber dem Vorentwurf bildet die Ausdehnung der
Schutzmassnahmen auf Adoptivkinder aus Staaten, die das Haager
Übereinkommen nicht ratifiziert haben.

19. Mai 1999

Weitere Auskünfte

Dieter Freiburghaus, Bundesamt für Justiz , Tel.: 031 324 83 55
Hans Kuhn, Bundesamt für Justiz, Tel.: 031 322 53 56