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Neue Verfassung soll am 1. Januar 2000 in Kraft treten

Pressemitteilung

Neue Verfassung soll am 1. Januar 2000 in Kraft treten

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die neue Bundesverfassung auf den
1. Januar 2000 in Kraft zu setzen. Auf den gleichen Zeitpunkt sollen
auch die notwendigen Anpassungen auf Gesetzesstufe erfolgen. Das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wurde am Mittwoch
beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.

Die neue Bundesverfassung, die Volk und Stände am 18. April 1999
angenommen haben, muss nun von der Bundesversammlung in Kraft gesetzt
werden. Der Bundesrat schlägt den 1. Januar 2000 vor. Bis zu diesem
Datum müssen verschiedene Gesetze der neuen Verfassung angepasst werden.
Dies bedingt, dass die Gesetzesrevisionen noch in der Herbstsession
verabschiedet werden. Sofern gegen die Gesetzesänderungen kein
Referendum ergriffen wird, können sie rückwirkend auf den 1. Januar in
Kraft gesetzt werden.

Anzupassende Gesetze

Zu den Gesetzen, die anzupassen sind, gehören beispielsweise das
Geschäftsverkehrsgesetz (u. a. neue Regelung der
Staatsvertragsabschlusskompetenzen von Bundesrat und Bundesversammlung,
Stellung der Parlamentsdienste, Öffentlichkeit bei Sitzungen der Räte),
das Bundesgesetz über die politischen Rechte (Wählbarkeit von
Geistlichen) und das Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege
(Abschaffung der Bundesassisen).

Weitere Gesetzgebungsarbeiten werden nach und nach folgen, so die
Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten,
harmonisierende Vorschriften über kantonale Register (Vereinfachungen
zur Erhebung von Statistiken), einheitliche Sicherheitsbestimmungen und
Bewilligungsverfahren für Seilbahnen u. a. m.

Die Bundesversammlung wird bei der Inkraftsetzung der Verfassung auch
die beiden vom Volk am 7. Februar 1999 beschlossenen
Verfassungsänderungen betreffend die Transplantationsmedizin und die
Wählbarkeitsvoraussetzungen bei Bundesratswahlen (Kantonsklausel) in die
neue Verfassung einpassen.

Die weiteren Reformpakete

Parallel dazu werden die Arbeiten an folgenden Reformpaketen
weitergeführt:

- Bei der Justizreform (Vorlage C der Verfassungsreformen) führen die
Räte zur Zeit das Differenzbereinigungsverfahren durch. Ein guter Teil
der vorgeschlagenen Neuerungen hat bereits die Zustimmung beider Räte
gefunden. Wichtige Differenzen bestehen hingegen noch bei der
Überprüfung von Bundesgesetzen auf ihre Übereinstimmung mit den
verfassungsmässigen Rechten und beim Zugang zum Bundesgericht. Die
Verfassungskommission des Nationalrates wird diese Fragen am 20. Mai
behandeln. Vermutlich wird das  Parlament die Vorlage C noch in der
laufenden Legislaturperiode verabschieden.

- Die Reform der Volksrechte (Vorlage B der Verfassungsreformen) wird
gegenwärtig in den Verfassungskommissionen vorberaten.

- Am 11. November 1998 hat der Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage zur
Staatsleitungsreform verabschiedet. Zur Zeit werden die Ergebnisse der
Vernehmlassung ausgewertet.

- Ferner hat der Bundesrat soeben die Vernehmlassung zu Vorschlägen über
einen "Neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen" (NFA) eröffnet.
Das Verfahren läuft bis Ende November 1999.

Weitere Auskünfte: Aldo Lombardi, Bundesamt für Justiz, 031-322 41 84