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Tierverkehrsdatenbank: Das BVET hat den Betreiber gewählt

PRESSEMITTEILUNG

Tierverkehrsdatenbank: Das BVET hat den Betreiber gewählt

Das Bundesamt für Veterinärwesen hat entschieden. Den Zuschlag im
Ausschreibungsverfahren für den Aufbau einer Tierverkehrsdatenbank und deren
Betrieb während fünf Jahren erhielt die Firma "Tierverkehrsdatenbank AG",
Bern, mit ihrem Informatikparter CSC PLOENZKE (Schweiz) AG. Bei der
Betreiberin handelt es sich um eine eigens für das Projekt
Tierverkehrsdatenbank gegründete Gesellschaft. Sie ist in den Kreisen der
Landwirtschaft breit abgestützt, u.a. gehören ihr Zuchtorganisationen,
Grossverteiler und Fachverbände der Fleischwirtschaft , Gesundheitsdienste
und die Standesorganisation der Tierärzte und Tierärztinnen als Mitglieder
an. Beim Informatikpartner CSC PLOENZKE (Schweiz) AG handelt es sich um die
Schweizer Niederlassung eines weltweit tätigen Informatik-Dienstleisters mit
spezifischem Wissen und praktischer Erfahrung in der Tierzuchtinformatik.

Zum Pflichtenheft der Betreiberin gehört der Aufbau eines
Informationssystems über Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und in Gehegen
gehaltenem Wild sowie für dessen Betrieb während fünf Jahren, namentlich:

* Aufbau und Betrieb einer nationalen Datenbank für die Registrierung von
Klauentieren mit einer Datenbankzentrale und einer Datenaufnahmestelle,
* Zuteilung und Abgabe von Ohrmarken für die Kennzeichnung der Klauentiere
an alle Betriebe und Privatpersonen, welche Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen
oder Hirsche halten,
* Bereitstellen der technischen Hilfsmittel für das Melden von Geburten und
Bewegungen von Rindern
* Bearbeiten von Meldungen der Tierhalterinnen, Tierhalter und der
Schlachtbetriebe
* Bearbeiten von Anfragen der zugriffsberechtigten Amtsstellen und privaten
Systembeteiligten

Die Kosten für den Aufbau der Datenbank trägt der Bund. Für 1999 wird mit
einem Aufwand von bis zu 4 Mio. Franken gerechnet. Die Betriebskosten werden
aus dem Verkauf der für die Kennzeichnung der Klauentiere benötigten
Ohrmarken gedeckt: Die reinen Herstellungs- und Vertriebskosten werden den
Tierhaltungen sofort nach Einführung der neuen Ohrmarken weiterverrechnet;
zu einem späteren Zeitpunkt kommt zu diesem Betrag eine Gebühr hinzu, mit
der die Betriebskosten auf die Tierhaltungen umverteilt werden. Die Gebühren
für den Betrieb werden in einer speziellen Verordnung geregelt. Ihre Höhe
kann erst bestimmt werden, wenn erste Erfahrungen mit der Einführung des
neuen Systems gesammelt wurden.

Nach heutigem Stand der Planung gelten die folgenden Termine:

* Abschluss des Leistungsvertrags: bis Ende Juni 1999
* Erfassung aller Tierhaltungen mit Klauentieren und deren Bestände an
Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Hirschen etc.: bis 1. Juli 1999
* Ersatz des bisherigen Verkehrscheins durch ein von den Tierhalterinnen und
Tierhaltern ausgestelltes Begleitdokument: zum 1. Juli 1999
* Zuteilung der Ohrmarken für die Kennzeichnung neugeborener Kälber und
Organisation des Versandes durch die Datenbankbetreiberin: ab 15. September
1999.
* Neue Kennzeichnung für neugeborene Kälber: ab 1. Oktober 1999
* Aufnahme der ersten neugeborenen Kälber in die Datenbank: ab 1. Oktober
1999
* Erfassung der Bewegungen der nach dem 1. Oktober 1999 geborenen Kälber in
der Datenbank: ab 1. Oktober 1999
* Neue Kennzeichnung für neugeborene Lämmer, Gitzi, Ferkel und Hirschkälber:
ab 1. April 2000
* Aufnahme aller Rinder in der Schweiz in die Datenbank: Frühsommer 2000
* Erfassung der Bewegungen aller Rinder in der Datenbank: nach der
Registrierung: im Frühsommer 2000

Bern, den 19. Mai 1999

Bundesamt für Veterinärwesen
Bereich Kommunikation

Auskunft:
Anita Geret, Projektleiterin, Tel.: 031 323 16 89

Pressemitteilung TVD / 19. 5. 1999