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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat präzisiert Flugsicherungs-Zuständigkeiten


MEDIENMITTEILUNGBundesrat präzisiert Flugsicherungs-ZuständigkeitenSwisscontrol 
und die Schweizerische Meteorologische Anstalt (SMA Meteo Schweiz) müssen ihre Zusammenarbeit 
für den Flugwetterdienst besser koordinieren. Diese Klärung der Zuständigkeiten 
der beiden Leistungserbringer der schweizerischen Flugsicherung legt der Bundesrat 
mit der Änderung der Flugsicherungs-Verordnung fest. Die Präzisierung wurde nach 
der finanziellen Verselbständigung der Swisscontrol (seit 1996) und der Neuausrichtung 
der SMA nach den Grundsätzen des «New Public Managements» (seit Anfang 1998) nötig.Die 
entsprechende Verordnung über den Flugsicherungsdienst präzisiert die Kompetenzverteilung 
zwischen den beiden Organisationen gemäss den Anhängen zum Übereinkommen über die 
Internationale Zivilluftfahrt (ICAO). Dabei haben sich Swisscontrol und SMA bezüglich 
Bedürfnis und Umfang der zu erbringenden Flugsicherungsdienste sowie deren Kosten 
abzusprechen und vermehrt Kundenbedürfnisse zu berücksichtigen. Solche Absprachen 
können beispielsweise die Erweiterung oder Einschränkung der Flugwetter-Dienstleistungen 
der SMA betreffen. Der Bund als Aufsichtsbehörde, vertreten durch das Bundesamt 
für Zivilluftfahrt (BAZL), interveniert erst im Falle von Uneinigkeit der beiden 
Partner.Bern, 19. Mai 1999UVEK    Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, 
Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte: Rolf Buri, Sektion Anlagen und Wirtschaftsfragen, 
BAZL, Telefon 031 325 99 11