Bundesrat präzisiert Flugsicherungs-Zuständigkeiten
MEDIENMITTEILUNGBundesrat präzisiert Flugsicherungs-ZuständigkeitenSwisscontrol
und die Schweizerische Meteorologische Anstalt (SMA Meteo Schweiz) müssen ihre Zusammenarbeit
für den Flugwetterdienst besser koordinieren. Diese Klärung der Zuständigkeiten
der beiden Leistungserbringer der schweizerischen Flugsicherung legt der Bundesrat
mit der Änderung der Flugsicherungs-Verordnung fest. Die Präzisierung wurde nach
der finanziellen Verselbständigung der Swisscontrol (seit 1996) und der Neuausrichtung
der SMA nach den Grundsätzen des «New Public Managements» (seit Anfang 1998) nötig.Die
entsprechende Verordnung über den Flugsicherungsdienst präzisiert die Kompetenzverteilung
zwischen den beiden Organisationen gemäss den Anhängen zum Übereinkommen über die
Internationale Zivilluftfahrt (ICAO). Dabei haben sich Swisscontrol und SMA bezüglich
Bedürfnis und Umfang der zu erbringenden Flugsicherungsdienste sowie deren Kosten
abzusprechen und vermehrt Kundenbedürfnisse zu berücksichtigen. Solche Absprachen
können beispielsweise die Erweiterung oder Einschränkung der Flugwetter-Dienstleistungen
der SMA betreffen. Der Bund als Aufsichtsbehörde, vertreten durch das Bundesamt
für Zivilluftfahrt (BAZL), interveniert erst im Falle von Uneinigkeit der beiden
Partner.Bern, 19. Mai 1999UVEK Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr,
Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte: Rolf Buri, Sektion Anlagen und Wirtschaftsfragen,
BAZL, Telefon 031 325 99 11