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Fast die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer stimmen brieflich

Pressemitteilung

Fast die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer stimmen brieflich

Fast die Hälfte der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gehen nicht mehr zur
Urne, sondern geben ihre Stimme brieflich ab. Dies hat eine Umfrage der
Bundeskanzlei und der Staatsschreiberkonferenz bei den Kantonen ergeben. Der
Anteil der Personen, die ihre Stimme brieflich abgeben, nimmt laufend zu.
Allerdings sind die Unterschiede von Kanton zu Kanton gross.

In der Schweiz gibt es zwei Systeme der brieflichen Stimmabgabe. Die meisten
Kantone stellen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern das
Abstimmungsmaterial von Amtes wegen zu (vereinfachte oder generelle
briefliche Stimmabgabe). Verschiedene Kantone (Basel-Stadt, Appenzell
Innerrhoden, Sankt Gallen und Solothurn) praktizieren dieses System seit
Ende der Siebzigerjahre. Andere Kantone, namentlich die Westschweizer
Kantone mit Ausnahme von Genf, das Tessin und der Kanton Schwyz, verfügen
über ein System der brieflichen Stimmabgabe auf Gesuch; das heisst, die
Stimmbürgerin oder der Stimmbürger beantragt das Material für die briefliche
Stimmabgabe bei den zuständigen Behörden. Je nachdem, wird dann dieses
Material für eine Abstimmung, für eine Legislaturperiode oder für jede
künftige Abstimmung zugestellt. Die Kantone, in denen dieses System zur
Anwendung gelangt, verzeichnen geringere Rücksendeziffern als die Kantone
mit dem System der vereinfachten brieflichen Stimmabgabe.

In der Volksabstimmung vom 29. November 1998 haben nicht weniger als 44
Prozent aller Stimmenden schriftlich abgestimmt. Die Kantone mit dem System
der vereinfachten brieflichen Stimmabgabe erreichten gar einen Anteil von 57
Prozent. Die höchsten Prozentsätze wurden in Basel-Stadt (90%), Genf (89%)
und Luzern (81%) verzeichnet. Dagegen machte der Anteil in den Kantonen
Tessin und Jura nur 2 beziehungsweise 1 Prozent aus.

Die Umfrage über die Abstimmung vom vergangenen November wurde bei allen
Kantonen durchgeführt. Auf ihrer Grundlage konnte zum ersten Mal
festgestellt werden, in welchem Rhythmus beziehungsweise zu welchem
Zeitpunkt die Stimmen abgegeben werden: 7 Prozent der Personen, die ihre
Stimme brieflich abgeben, stimmten in der vierten Woche vor der Abstimmung,
14 Prozent in der dritten, 20 Prozent in der zweiten und 59 Prozent in der
letzten Woche. 14 Tage vor der Abstimmung hatten also bereits 21 Prozent der
brieflich Stimmenden abgestimmt, was rund 180´000 Personen entspricht.

Muss man nun deshalb die Abstimmungskampagne vorverlegen, damit auch die
rasch entschlossenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erreicht werden
können? Dieser Schluss ist nicht zwingend; denn auf Grund von Feststellungen
in verschiedenen Kantonen weiss man, dass dieser Gruppe Personen angehören,
die am politischen Geschehen sehr interessiert sind und ihren Entscheid
lange vor der Lancierung der Informationskampagne treffen.

Die statistischen Daten zum Rücksenderhythmus, die die Bundeskanzlei
zusammen mit der Staatsschreiberkonferenz erhoben hat, mögen einen Beitrag
leisten zur Diskussion über die steigende Bedeutung der brieflichen
Stimmabgabe und deren Auswirkungen auf die Wahrnehmung der
staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten in der Schweiz.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

17.5.1999

Auskünfte:
Silvia Kobi,
Informationsdienst
Tel. 031 - 324 94 57