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Steuerliche Massnahmen

PRESSEMITTEILUNG

Steuerliche Massnahmen

Steuerliche Massnahmen zur Unterstützung der Liquidation von
Mieter-Aktiengesellschaften und Verbesserung der Rahmenbedingungen bei
der Besteuerung von Immobilien-Anlagefonds mit direktem Grundbesitz: der
Bundesrat hat eine entsprechende Botschaft verabschiedet.

Insbesondere in der welschen Schweiz waren die von Bund und Kantonen in
den Jahren 1995 bis 1999 lancierten steuerlichen Massnahmen zur
Unterstützung der Liquidation von Immobiliengesellschaften ein voller
Erfolg. Es drängt sich auf, diese Unterstützungsmassnahmen ebenfalls auf
die Mieter-Aktiengesellschaften auszudehnen, auch wenn für die letzteren
praktisch immer bloss eine teilweise Liquidation in Frage kommt. Der
Bundesrat schlägt deshalb vor, die Frist, während der die Liquidation
einer Immobiliengesellschaft steuerlich gefördert werden soll, um zwei
Jahre, d.h. bis Ende 2001 zu erstrecken und während dieses Zeitraums
auch den Mieter-Aktiengesellschaften die Möglichkeit zu bieten, ihre
totale oder teilweise Liquidation zu steuerlich vorteilhaften
Bedingungen vorzunehmen.

Der Bundesrat will auch die Besteuerung der Anlagefonds mit direktem
Grundbesitz umgestalten. Er beabsichtigt, unter Berücksichtigung ihrer
besonderen Situation den für diese Institutionen geltenden Steuertarif
anzupassen und schlägt vor, auf die Erhebung einer Verrechnungssteuer
auf den Ausschüttungen dieser Fonds an ihre Anteilsinhaber vollständig
zu verzichten, soweit diese Einkünfte aus direktem Grundbesitz stammen
und am Belegenheitsort besteuert werden.

Diese Massnahmen sollen auf Anfang 2000 in Kraft treten.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Urs Jendly, Eidg. Steuerverwaltung, Tel 031 322 73 35
Jean-Blaise Paschoud, Eidg. Steuerverwaltung, Tel 031 323 52 27

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12.5.1999