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Gesamtbetrachtung zu SNB-Goldreserven

PRESSEMITTEILUNG

Gesamtbetrachtung zu SNB-Goldreserven

Der Bundesrat betrachtet den neuen Verfassungsartikel über Geld und
Währung auch nach Annahme der nachgeführten Bundesverfassung als
wichtigen Teil einer modernen monetären Grundordnung. In einer Antwort
an die nationalrätliche Wirtschafts- und Abgabekommission setzt er zudem
ein klares Zeichen für die Stiftung solidarische Schweiz, die im
Frühjahr 2000 dem Parlament zugeleitet wird. Mit einem Gesamtkonzept
will der Bundesrat  aufzeigen, was für weitere wirtschaftlich sinnvolle
Verwendungen der insgesamt 1'300 Tonnen überschüssiger Goldreserven
möglich sind.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK NR) hat
im Rahmen der Behandlung einer Differenz zum neuen Geld- und
Währungsartikel dem Bundesrat Anschlussfragen zum Stellenwert dieses
Artikels und zur Zweckbestimmung der überschüssigen Goldreserven der
Schweizerischen Nationalbank (SNB) gestellt.

Geld- und Währungsartikel als monetäre Grundordnung

Zum Stellenwert des neuen Geld- und Währungsartikel hält der Bundesrat
in seiner Antwort fest, dass dieser auch nach der Annahme der
nachgeführten Bundesverfassung durch Volk und Stände nötig ist. Im neuen
Artikel wird insbesondere der Auftrag der SNB präzisiert, in dem nach
dem Gesamtinteresse des Landes die Preisstabilität als vorrangiges Ziel
der Geldpolitik be-zeichnet wird. Diese für das Vertrauen in die Währung
wichtige Bestimmung findet sich in neueren Geldverfassungen
verschiedener bedeutender Industrieländer. Als Gegenstück zur
Unabhängigkeit der SNB wird zudem eine Rechenschaftspflicht der SNB
gegenüber dem Bundesrat, der Bundesversammlung und der Öffentlichkeit
eingeführt. Schliesslich ist eine Bestimmung vorgesehen, welche die
Verwendung der für die Geldpolitik nicht benötigten Währungsreserven der
Bundesgesetzgebung überträgt. Eine solche Verfassungsgrundlage haben
National- und Ständerat in der letzten Winter- bzw. Frühjahrs-Session
ausdrücklich vorgesehen. Zwischen den beiden Kammern offen geblieben ist
dabei einzig die Frage, ob diese im Währungsartikel oder in einer
Uebergangsbestimmung geschaffen werden soll.
Bekenntnis zur Stiftung solidarische Schweiz

Im Hinblick auf die Verwendung der ge-samten Überschussreserven von
1‘300 Tonnen Gold will der Bundesrat eine Gesamtbetrachtung anstellen.
Neben der Stiftung solidarische Schweiz (500 Tonnen) stehen für die
Verwendung des verbleibenden Hauptteils von 800 Tonnen bereits
verschiedene Vorschläge in der öffentlichen Diskussion. So für die
Verwirklichung von Anliegen der AHV, für die Förderung der Bildung, für
die Rückzahlung von Schulden oder für die Gewinnausschüttung an Bund und
Kantone. Auch wenn der Bundesrat die politische Diskussion darüber noch
führen wird, hat er drei grundsätzliche Weichen gestellt:
? Der Bundesrat bekräftigt seinen klaren Willen, der Stiftung
solidarische Schweiz als Zeichen der Erneuerung der humanitären
Tradition der Schweiz Priorität einzuräumen. Das Bundesgesetz und die
Botschaft wird er dem Parlament unmittelbar nach der Abstimmung über den
neuen Geld- und Währungsartikel (Verfassungsgrundlage) zuleiten. Im
Sinne einer Gesamtschau wird er bis zur Abstimmung über den neuen Geld-
und Währungsartikel zudem ein Konzept für den wirtschaftlich sinnvollen
Einsatz der restlichen  Ueberschussreserven vorlegen.
? Der Bundesrat legt für die Bewirtschaftung der gesamten Goldreserven
im Umfang von 1‘300 Tonnen Gold einheitliche Grundsätze fest. Dazu
zählen: ertragsorientierte und risikobewusste Bewirtschaftung;
Substanzerhaltung (sofern keine Schuldenrückzahlung); Verwendung der
Erträge nur für prioritäre Vorhaben mit hohem Wirkungsgrad für möglichst
breite Bevölkerungsschichten; klare Trennung der Sondervermögen von den
geldpolitisch notwendigen Reserven der SNB (Vermeidung von
Interessenskonflikten).
? Die Verwendung von Erträgen über die Stiftung hinaus bedarf
zusätzlicher Gesetzgebung. Solange über die Stiftung solidarische
Schweiz hinaus keine spezifischen Verwendungen beschlossen sind, wird
die Substanz ausserhalb der SNB angelegt und als Sondervermögen des
Bundes  bewirtschaftet. Sofern die Bundesgesetzgebung nichts anderes
bestimmt, fliessen die Erträge gemäss SNB-Gewinnverteilschlüssel zu zwei
Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund.
Der Bundesrat wird die Öffentlichkeit noch vor der Abstimmung über den
neuen Geld- und Währungsartikel über seine Vorstellung betreffend die
Ver-wendung der restlichen 800 Tonnen Gold informieren. Gesetz und
Botschaft über die Stiftung solidarische Schweiz sollen dem Parlament
nach Annahme der separaten Reform der Währungsverfassung in der
Volksabstimmung (voraussichtlich Frühjahr 2000) unterbreitet werden.

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Presse- und Informationsdienst

12.5.1999