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DBA zwischen Schweiz und Moldova

PRESSEMITTEILUNG

DBA zwischen Schweiz und Moldova

Der Bundesrat hat eine Botschaft über ein Doppelbesteuerungs-abkommen
mit der Republik Moldova an das Parlament verabschiedet.  Darin legt er
die Besonderheiten des neuen Abkommens dar und er-sucht die
Bundesversammlung, ihn die Ratifikation vornehmen zu las-sen.

Am 13. Januar 1999 konnte in Bern ein Doppelbesteuerungsabkommen mit
Moldova über die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unter-zeichnet
werden. Es handelt sich dabei nach Russland um das zweite umfassende
Steuerabkommen der Schweiz mit einem Nachfolgestaat der ehemaligen Union
der Sozialistischen Sowjetrepubliken.

Das Abkommen bietet den investierenden Unternehmen neben der
Beseiti-gung der Doppelbesteuerung auch einen gewissen Schutz, z.B. vor
Diskrimi-nierung. Es stellt zudem sicher, dass die schweizerischen
Unternehmen im Verhältnis zu ihren Konkurrenten aus anderen
Industriestaaten keine steu-erlich bedingten Wettbewerbsnachteile
erleiden.

Das vorliegende Abkommen folgt weitestgehend dem Musterabkommen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
und der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die
interessierten Wirtschaftskreise haben dem Abschluss des Abkommens
zugestimmt.

Botschaft und Abkommenstext werden demnächst im Bundesblatt
veröffent-licht.

  Auf unserer Website http://www.efd.admin.ch finden Sie in der Rubrik
”Hot Spot” jeweils weiterführende Links zu den aktuellen
Pressemitteilungen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

12.5.1999