Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Internationale Walfangkommission (IWC): Teilnahme der Schweiz an der Jahrestagung in Grenada

PRESSEMITTEILUNG
I
nternationale Walfangkommission (IWC):
Teilnahme der Schweiz an der Jahrestagung in Grenada

Die Schweiz wird an der 51. Jahrestagung der Internationalen
Walfangkommission (IWC) vom 21. bis 28. Mai 1999 in Grenada durch Dr. Thomas
Althaus, Bundesamt für Veterinärwesen vertreten. An der Jahrestagung werden
unter anderen die folgenden Themen behandelt:

- Neueste Schätzungen der Bestandesgrössen diverser Walarten
- Kontroll- und Überwachungsmechanismen im Rahmen des revidierten
Bewirtschaftungsschemas
- Wissenschaftlicher Walfang
-  Walfang der Naturvölker in Alaska, Grönland und Sibirien
- Tötungsmethoden
-  Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse
- Zukunft der IWC

Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges ist nicht, wie
oftmals fälschlicherweise vermutet wird, ein reines Walschutzübereinkommen.
Neben dem Schutz der von der Ausrottung tatsächlich bedrohten Walbestände
verfolgt es im Grundsatz den Zweck, die nachhaltige Nutzung bestimmter
anderer Walbestände auf Grund moderner Managementsmethoden sicherzustellen.
Heute ist indes nach wie vor auf allen Weltmeeren ein Walfangmoratorium in
Kraft.

Die Position der Schweiz kann wie folgt zusammengefasst werden:

- Im Falle der diversen bedrohten Walarten wird sich die Schweiz weiterhin
für eine Fortsetzung der Schutzmassnahmen aussprechen. Der Wiederaufnahme
einer möglichst eng begrenzten kommerziellen Waljagd in geographisch
festgelegten Gebieten und für lokalen Konsum würde die Schweiz nur dann
zustimmen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass die Entnahme der
Tiere aus der Natur dem Bestehen der betreffenden Art und dem Ökosystem
nicht abträglich ist und wenn garantiert ist, dass die Jagdquoten durch
wirksame Massnahmen kontrolliert werden. Die Ergebnisse der Kommission,
welche sich der Ausarbeitung dieses Bewirtschaftungsschemas widmet, bleiben
abzuwarten. Diese Position (Prinzip der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung)
deckt sich mit jener der World Conservation Union (IUCN) und der Deklaration
von Rio. Die Schweiz hat im übrigen immer die Ansicht vertreten, dass auch
das Management der sogenannten "kleinen Walarten" in den Kompetenzbereich
der IWC fallen sollte.
- Die Schweiz befürwortet Forschungsarbeiten über die Auswirkung
schädigender Umwelteinflüsse auf Wale und ist bereit ihren Beitrag zur
Reduktion der Schadstoffe zu leisten.
- Die Schweiz steht dem von Irland eingebrachten Kompromiss Vorschlag
positiv gegenüber. Dieser sieht unter anderem eine Öffnung der
Küstengewässer für eine kontrollierte und begrenzte Nutzung von Walen unter
den Bestimmungen des Übereinkommens bei gleichzeitiger definitiver
Beendigung jeglichen Walfangs auf allen Weltmeeren vor. Sie ist bereit an
einer Konsensfindung im Rahmen dieses Vorschlages aktiv mitzuwirken.
- Die Schweiz wird wie bisher ihre Aufgaben in der Internationalen
Walfangkommission gemäss den Bestimmungen des Übereinkommens erfüllen und
insbesondere darauf achten, dass Beschlüsse auf wissenschaftlichen
Grundlagen abgestützt sind. Grundsätzlich soll die Position übereinstimmen
mit der Position unseres Landes in anderen internationalen Umweltgremien und
mit den Grundsätzen der Umweltpolitik im Inland. Das Binnenland Schweiz
hofft dadurch weiterhin, die Rolle eines verlässlichen, vermittelnden
Gesprächspartners spielen zu können, selbst wenn die Standpunkte innerhalb
der IWC nicht mehr vereinbar scheinen.

Bern, den 12. Mai 1999

EIDGENÖSSISCHES VOKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse und Informationsdienst

Auskunft: Thomas Althaus, Bundesamt für Veterinärwesen, Tel.: 031 323 85 08

Siehe auch:

Presserohstoff: Das Walfangübereinkommen - die Walfangkommission
Broschüre: Die Schweiz und das internationale Übereinkommen zur Regelung des
Walfangs (Hrsg: BVET)
Internet: http://www.admin.ch/bvet (Artenschutz, Berichte und Publikationen,
Walbroschüre)