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Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative

Medienmitteilung 12. Mai 1999

Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative
"für tiefere Arzneimittelpreise"

Der Bundesrat schlägt vor, die Volksinitiative "für tiefere
Arzneimittelpreise" ab- zulehnen. Als Gegenvorschlag stellt er der
Initiative zwei Erlassentwürfe gegen-über, die zurzeit in der
parlamentarischen Beratung stehen.
Die Volksinitiative "für tiefere Arzneimittelpreise" strebt eine Senkung des
Preisniveaus der in der Schweiz erhältlichen Arzneimittel an und schlägt
unter anderem vor, die in Deutschland, Ita-lien, Frankreich und Österreich
zugelassenen und erhältlichen Arznei-mittel auch in der Schweiz direkt
zugänglich zu machen. Zulasten der so-zialen Kran-kenversicherung dürften
nur die preisgünstigsten Präparate und nur Generika - soweit vorhanden -
abgegeben werden.
Der Bundesrat begrüsst zwar grundsätzlich die Zielsetzung der
Volksinitiative. Er ist aber der Ansicht, dass die Massnahmen zur Erreichung
dieses Ziels zu weit gehen. Er weist da-rauf hin, dass er bereits Massnahmen
zur Preissenkung von Arzneimitteln ge-troffen hat und dass zwei gegenwärtig
im Parlament hängige Erlassentwürfe ebenfalls in diese Richtung zielen: Der
Entwurf zur Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes sieht vor, dass
Apotheker und Apothekerinnen, sofern kein Gegenbericht des Arztes oder der
Ärz-tin vorliegt, verschriebene Originalpräparate durch Generika ersetzen
kön-nen. Das neue Heilmittelgesetz soll unter gewissen Voraussetzungen den
Parallelimport von Arz-nei-mitteln erlauben. Für diese Arzneimittel gälte
ein erleichtertes Zulassungs-verfahren, wo-bei wettbewerbsrechtliche
Bestimmungen und Regelungen im Bereich des geistigen Eigentums vorbehalten
blieben.
Nach Auffassung des Bundesrats könnte eine einseitige schweizerische
Anerkennung der Zulassung von Arzneimitteln in den Nachbarstaaten negative
Auswirkungen auf die Sicherheit der Arzneimittel und damit auch der
Patientinnen und Patienten in der Schweiz haben. Die Frage der Kontrolle von
Arzneimitteln aus dem Parallelimport muss noch geklärt werden. Denn das
heutige Zulassungskontrollverfahren ist Garant für qua-litativ hochstehende,
sichere und wirksame Arzneimittel. Die Patienten haben nach Auffassung des
Bundesrates ein An-recht auf das für ihre Behandlung adäquate Medi-kament,
während mit der Substitu-tionspflicht das Prinzip der ärztli-chen
Be-handlungs-freiheit verletzt würde. Der KVG-Re-visions-ent-wurf
präsentiert eine sachgerechte Ant-wort auf diese Frage.
Die finanziellen Auswirkungen der In-itiative lassen sich zur Zeit nicht
beziffern. Der Bundesrat geht al-lerdings davon aus, dass keine markante
Senkung der Arzneimittel-preise zu erwarten wäre. Denn der Parallelimport
von Medikamenten führt nicht zwangsläufig zu einer Sen-kung der
Konsumentenpreise und die Frage der Kontrolle der Produkte aus dem
Paral-lelimport ist noch offen. Weiter kann die Palette der erhältlichen
Generika nur einen Teil der von der sozialen Krankenversicherung vergüteten
Original-präparate ersetzen.
Der Bundesrat empfiehlt deshalb, die Volksinitiative "für tiefere
Arzneimittelpreise" ab-zulehnen.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Fritz Britt, Vizedirektor
 Hauptabteilung Kranken- und
Unfallversicherung
Tel. 031 / 322 92 11 (Infodienst)
Bundesamt für Sozialversicherung