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Registrierung für die Kommunalwahlen in Bosnien-Herzegowina

Pressemitteilung

Registrierung für die Kommunalwahlen in Bosnien-Herzegowina

Die rund 15´000 vorübergehend in der Schweiz lebenden Wahlberechtigten aus
Bosnien- Herzegowina sind aufgefordert, sich für die voraussichtlich im
November stattfindenden Kommunalwahlen in ihrer Heimat einzuschreiben. Die
Registrierung erfolgt zentral beim OCV-Büro (Out of Country Voting) der OSZE
in Wien . Die spätere Stimmabgabe erfolgt grundsätzlich brieflich.

In Bosnien-Herzegowina finden 1999 Kommunalwahlen statt. In einem ersten
Schritt geht es für alle im Ausland lebenden Wahlberechtigten darum, sich
bis Anfang Juli bei der OSZE in Wien registrieren zu lassen. Sie werden
deshalb aufgefordert, bei der diplomatischen Vertretung ihres Landes, bei
den Hilfs- und Flüchtlingsorganisationen oder über Internet  die
Registrierungsunterlagen zu beziehen. Dies gilt insbesondere für alle bis
31. März 2000 volljährig (18 Jahre) werdenden Bosnierinnen und Bosnier.

Zu den Wahlen zugelassen wird, wer sich bis zum 10. Juli 1999 (Posteingang
in Wien) registrieren lässt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt. Dem
ausgefüllten Registrierungsformular ist die Kopie eines
Identifikationsnachweises beizulegen. Die Bestätigung der Wahlberechtigung
und das Wahlmaterial werden später direkt durch die OSZE mit detaillierten
Anweisungen zur Stimmabgabe und Hinweisen auf telefonische Auskunftsdienste
zum Wahlverfahren zugestellt.

Fragen betreffend die Registrierung beantwortet
eine OSZE-Hotline in Sarajewo,
Tel. (00387) 71 292 405 oder ... 407
(jeweils von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Montag bis Samstag).

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

11. Mai 1999

Medienauskunftsstelle:
Bundeskanzlei, Sekretariat IPO Bosnien,
Tel. (031) 323 20 69