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Deponieabgabe zur Sanierung von Altlasten


MEDIENMITTEILUNG Deponieabgabe zur Sanierung von Altlasten Das Eidgenössische Departement 
für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) schlägt eine Abgabe auf die Ablagerung 
von Abfällen in Deponien vor, um einen Beitrag zur Sanierung von Altlasten leisten 
zu können. Mit dem Ertrag dieser Deponieabgabe von jährlich rund 30 Millionen Franken 
sollen die Kantone und Gemeinden bei der Sanierung der belasteten Standorte finanziell 
unterstützt werden. Das UVEK hat die Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von 
Altlasten (VASA) in die Vernehmlassung geschickt.Das Bundesamt für Umwelt, Wald 
und Landschaft (BUWAL) schätzt die Zahl der Altlastenstandorte in der Schweiz auf 
rund 3’000. Für deren Sanierung ist in den nächsten 20-25 Jahren mit einem Aufwand 
von gegen 5 Milliarden Franken zu rechnen. Weil in vielen Fällen die Verursacher 
einer Altlast nicht zur Kasse gebeten werden können, müssen gegen 2 Milliarden Franken 
von den Gemeinwesen getragen werden. Das geltende Altlasten-Recht enthält klare 
Vorschriften für die Beurteilung und Sanierung belasteter Standorte. Angesichts 
der hohen Sanierungskosten besteht aber speziell bei grösseren Altlasten die Gefahr, 
dass die notwendigen Sanierungsarbeiten nicht angegangen, sondern auf kommende Generationen 
verschoben werden. Mit der in die Vernehmlassung geschickten Finanzierungslösung 
will der Bund die Sanierungen vorantreiben. Ziel ist, zuerst jene Altlasten in Angriff 
zu nehmen, von denen die grösste Umweltgefährdung ausgeht. Im Laufe der nächsten 
25 Jahre sollten die Sünden der Vergangenheit bereinigt werden.Abgeltungen an die 
Sanierung von Altlasten (Deponie-, Betriebs- oder Unfallstandorte) werden geleistet, 
wenn die Verursacher nicht mehr ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind, 
oder wenn Deponien saniert werden müssen, die zu einem wesentlichen Teil Siedlungsabfälle 
enthalten. Die Abgeltungen betragen 40 Prozent der anrechenbaren Sanierungskosten 
und werden an die Kantone ausbezahlt.Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Typ 
der Deponie. Sie wird bei der Ablagerung von Abfällen im Inland und beim Export 
ins Ausland erhoben. Sie beträgt maximal 20 Prozent der durchschnittlichen Ablagerungskosten. 
Bei der Ausgestaltung der Verordnung wurde darauf geachtet, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand 
möglichst gering zu halten und damit ein günstiges Verhältnis zwischen dem Aufwand 
und den bereitgestellten Mitteln zu erreichen. Dies gelang durch die Festlegung 
einfacher Verfahren, welche sich weitgehend auf bereits bestehende Regelungen und 
Kontrollsysteme abstützen.Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Ende Juli 1999.Bern, 
10. Mai 1999	Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunft- 
Christoph Wenger, Chef Sektion Altlasten und Tankanlagen, Bundesamt für Umwelt, 
  Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 71- Bernhard Hammer, wissenschaftlicher 
Adjunkt, Sektion Altlasten und Tankanlagen,   Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft 
(BUWAL), Tel. 031 322 93 07Beilage- Entwurf der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung 
von Altlasten (VASA), inklusive   erläuternder Bericht