Deponieabgabe zur Sanierung von Altlasten
MEDIENMITTEILUNG Deponieabgabe zur Sanierung von Altlasten Das Eidgenössische Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) schlägt eine Abgabe auf die Ablagerung
von Abfällen in Deponien vor, um einen Beitrag zur Sanierung von Altlasten leisten
zu können. Mit dem Ertrag dieser Deponieabgabe von jährlich rund 30 Millionen Franken
sollen die Kantone und Gemeinden bei der Sanierung der belasteten Standorte finanziell
unterstützt werden. Das UVEK hat die Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von
Altlasten (VASA) in die Vernehmlassung geschickt.Das Bundesamt für Umwelt, Wald
und Landschaft (BUWAL) schätzt die Zahl der Altlastenstandorte in der Schweiz auf
rund 3’000. Für deren Sanierung ist in den nächsten 20-25 Jahren mit einem Aufwand
von gegen 5 Milliarden Franken zu rechnen. Weil in vielen Fällen die Verursacher
einer Altlast nicht zur Kasse gebeten werden können, müssen gegen 2 Milliarden Franken
von den Gemeinwesen getragen werden. Das geltende Altlasten-Recht enthält klare
Vorschriften für die Beurteilung und Sanierung belasteter Standorte. Angesichts
der hohen Sanierungskosten besteht aber speziell bei grösseren Altlasten die Gefahr,
dass die notwendigen Sanierungsarbeiten nicht angegangen, sondern auf kommende Generationen
verschoben werden. Mit der in die Vernehmlassung geschickten Finanzierungslösung
will der Bund die Sanierungen vorantreiben. Ziel ist, zuerst jene Altlasten in Angriff
zu nehmen, von denen die grösste Umweltgefährdung ausgeht. Im Laufe der nächsten
25 Jahre sollten die Sünden der Vergangenheit bereinigt werden.Abgeltungen an die
Sanierung von Altlasten (Deponie-, Betriebs- oder Unfallstandorte) werden geleistet,
wenn die Verursacher nicht mehr ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind,
oder wenn Deponien saniert werden müssen, die zu einem wesentlichen Teil Siedlungsabfälle
enthalten. Die Abgeltungen betragen 40 Prozent der anrechenbaren Sanierungskosten
und werden an die Kantone ausbezahlt.Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Typ
der Deponie. Sie wird bei der Ablagerung von Abfällen im Inland und beim Export
ins Ausland erhoben. Sie beträgt maximal 20 Prozent der durchschnittlichen Ablagerungskosten.
Bei der Ausgestaltung der Verordnung wurde darauf geachtet, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand
möglichst gering zu halten und damit ein günstiges Verhältnis zwischen dem Aufwand
und den bereitgestellten Mitteln zu erreichen. Dies gelang durch die Festlegung
einfacher Verfahren, welche sich weitgehend auf bereits bestehende Regelungen und
Kontrollsysteme abstützen.Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Ende Juli 1999.Bern,
10. Mai 1999 Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunft-
Christoph Wenger, Chef Sektion Altlasten und Tankanlagen, Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 71- Bernhard Hammer, wissenschaftlicher
Adjunkt, Sektion Altlasten und Tankanlagen, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. 031 322 93 07Beilage- Entwurf der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung
von Altlasten (VASA), inklusive erläuternder Bericht