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Kandidatur von Gret Haller als Menschenrechtskommissarin des Europarates

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN  Bern, 7. Mai 1999

Pressemitteilung

Kandidatur von Gret Haller als Menschenrechtskommissarin des Europarates

Unterzeichnung des Uebereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin durch
die Schweiz

An der 104. Session des Ministerkomitees des Europarates, das aus Anlass des
50-jährigen Bestehens dieser Organisation in Budapest tagte, hat
Staatssekretär Jakob Kellenberger am 7. Mai die offizielle Kandidatur von
Gret Haller, zur Zeit Ombudsfrau für Menschenrechte in Bosnien und
Herzegowina, für das vom Europarat in Budapest neu beschlossene Amt eines
Kommissars für Menschenrechte bekannt gegeben. Vor ihrer Tätigkeit in
Sarajewo war Gret Haller Präsidentin des Nationalrates und Schweizer
Botschafterin beim Europarat.

Die Kommissarin oder der Kommissar für Menschenrechte, die oder der im
kommenden September von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
gewählt werden soll, hat die politische Aufgabe, die Ausübung der
Menschenrechte sowie die europäische Menschenrechtskultur zu fördern.

Gleichzeitig unterzeichnete Staatssekretär Kellenberger für die Schweiz in
Budapest das Europäische Uebereinkommen vom 4. April 1997 zum Schutz der
Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von
Biologie und Medizin (Uebereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin)
sowie das Zusatzprotokoll vom 12. Januar 1998 über das Verbot des Klonens
menschlicher Lebewesen. Dieses Uebereinkommen schliesst auf europäischer
Ebene politische, rechtliche und ethische Lücken, die sich aus dem raschen
biologischen und medizinischen Fortschritt ergeben haben.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Botschafterin Haller um 14h30 im Foyer de
la Presse, Hotel Bellevue zur Verfügung.