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Kosovo-Konflikt: Verstärkung der Schweizer Vertretungen vor Ort

Pressemitteilung

Kosovo - Konflikt: Verstärkung der Schweizer Vertretungen vor Ort

Der Bundesrat hat am Mittwoch Fragen im Zusammenhang mit der
Verwirklichung seiner humanitären Politik im Kosovo-Konflikt diskutiert
und weitere Massnahmen getroffen.Er hat mit Befriedigung zur Kenntnis
genommen, dass die Ausreise der 2 500 Kosovo-Vertriebenen aus
mazedonischen Lagern speditiv an die Hand genommen wurde. Ein erstes
Flugzeug mit 140 Personen wird am Mittwoch Nachmittag in der Schweiz
landen.

Um die Ausreise dieser Personen vor Ort in Zusammenarbeit mit dem UNHCR
noch effizienter vorbereiten zu können, hat sich die Eidgenössischen
Zollverwaltung bereit erklärt, sofort zwei im Rahmen der UNO als
Civilian Police Monitors (CIVPOL) ausgebildete Grenzwächter zur
Verfügung zu stellen. Diese werden in einer ersten Phase in Mazedonien
das Team des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) unterstützen, das zur
Zeit vor Ort die Ausreise der  2.500 Vertriebenen vorbereitet, welche
die Schweiz auf Ersuchen des UNHCR aufnimmt. Anschliessend sollen die
beiden Grenzwächter in der Vertretung von Skopje im Bereich der
Visumerteilung eingesetzt werden. Der Bundesrat prüft den Einsatz von
weiteren Grenzwächtern zur Unterstützung der Schweizer Vertretungen.

An der Bundesratssitzung vom 28. April 1999 wurden Erleichterungen im
Visumbereich für Personen mit letztem Wohnsitz im Kosovo und mit nahen
Verwandten in der Schweiz beschlossen. Solche Visa werden namentlich in
Härtefällen - d.h. für Kriegsverletzte, Kranke, Schwangere und
Betreuungsbedürftige - erteilt. Damit diese Visa rascher erteilt werden
können, diskutierte der Bundesrat am Mittwoch die Frage einer
Verstärkung der Schweizer Vertretungen insbesondere in  Albanien und
Mazedonien.

Er hat dabei Kenntnis davon genommen, dass das Eidgenössische
Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Vertretungen in
Mazedonien und Albanien mit je zwei Personen bereits verstärkt hat. Eine
weitere Verstärkung dieser Vertretungen und anderer Vertretungen im
Krisengebiet durch zusätzliches Lokalpersonal, welches die
unerlässlichen lokalen Sprachkenntnisse besitzt, ist, entsprechend dem
Bedarf, vorgesehen. Je nach Entwicklung der Lage wird das EDA weiteres
Personal zu Gunsten der Vertretungen im Krisengebiet einsetzen. Zudem
wird sich der Direktor des Bundesamtes für Ausländerfragen (BFA) nächste
Woche nach Mazedonien begeben, um sich über die Lage vor Ort
(insbesondere was den Visumbereich angeht) ein Bild zu machen.

Mit all diesen Massnahmen will der Bundesrat Verbesserungen vor Ort
herbeiführen. Er wird die Lage aufmerksam weiterverfolgen und falls
nötig weitere Masssnahmen treffen.

5. Mai 1999

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DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE     JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
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