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Konzessionsgesuch der SWISSMETRO

MEDIENMITTEILUNG

Konzessionsgesuch der SWISSMETRO: Der Bundesrat räumt
der Swissmetro eine Frist zur Vervollständigung der
Finanzierung ein

Der Bundesrat hat sich über das Konzessionsgesuch der SWISSMETRO für eine
Pilotstrecke zwischen Genf und Lausanne ausgesprochen. Er hat vom Stand dieses
zukunftträchtigen Projektes mit Interesse Kenntnis genommen. Die vorgeschlagene
Technologie könnte zu einem Quantensprung einer nachhaltigen Verkehrspolitik werden.
Schwachpunkt bleibt die Finanzierung der vorgesehenen Pilotstrecke. Der Bundesrat 
hat
das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
beauftragt, der SWISSMETRO eine Nachfrist einzuräumen, um diesen Teil des
Konzessionsgesuches zu vervollständigen.

Die SWISSMETRO reichte am 27. November 1997 ein Konzessionsgesuch für den Bau und
den Betrieb einer unterirdischen Magnetschwebebahn zwischen Genf und Lausanne ein. 
Diese
Strecke soll als Pilotstrecke für das künftige SWISSMETRO-Netz, bestehend aus den 
Achsen
Genf - St. Gallen und Basel - Bellinzona mit entsprechenden Anschlüssen zum Ausland,
konzipiert werden. Im Konzessionsgesuch wird ein Finanzierungsmodell skizziert, 
nachdem der
Aufwand für diese Pilotstrecke mit Investitionen der öffentlichen Hand in Höhe von 
3 Milliarden
Franken und mit privaten Investitionen in Höhe von 700 bis 800 Millionen Franken 
bestritten
werden soll. Da eine Bundesfinanzierung in dieser Höhe nicht möglich ist, wird der
SWISSMETRO eine zusätzliche, vom UVEK festzusetzende Frist eingeräumt, damit das
Finanzierungskonzept entsprechend angepasst werden kann. Ein Finanzierungsnachweis 
ist für
die Gewährung einer Infrastrukturkonzession notwendig.

SWISSMETRO ist als ein reines Personentransportmittel konzipiert und soll in einem
unterirdischen Teilvakuum verkehren. Diese Magnet-Schwebebahntechnologie erlaubt
Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 500 km/h. Die unterirdische Strecke soll in 
einer Tiefe
zwischen 40 und 150 m angelegt werden. Die Haltestellen sollen unter den Bahnhöfen 
Genf
(Cornavin) und Lausanne gebaut werden. Die Fahrzeit zwischen Genf und Lausanne beträgt
bei einer Geschwindigkeit von 350 bis 400 km/h 12 Minuten. Dazu kommen noch je 3 
Minuten
Aufenthaltszeit in den Bahnhöfen.

Bern, 5. Mai 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Claudine Godat Saladin, Pressechefin UVEK, Tel.: 031/322 55 10