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Zentraler Reisedienst Bundesverwaltung

PRESSEMITTEILUNG

Zentraler Reisedienst Bundesverwaltung

Die Bundesverwaltung will Auslandreisen kostengünstiger und nach dem
Wettbewerbsprinzip einkaufen. Der Einkauf am Markt soll neu durch ein
zentrales verwaltungsinternes Reisebüro besorgt werden. Bisher waren
vier dezentrale Stellen zuständig. Ein Outsourcing hätte keine
Kostenvorteile gebracht.

Für Dienstreisen der Bundesverwaltung ist künftig ein zentrales,
verwaltungsinternes Reisebüro zuständig. Dieses ist beim EDA
angesiedelt, welches das grösste Reisevolumen aller Departemente
aufweist. Die vier bisherigen, dezentralen Reisedienste werden
aufgehoben. Die spezialisierten, hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter wechseln in das zentrale Reisebüro. Das bislang ebenfalls in
diesem Bereich tätige, nebenamtliche Personal steht für andere Aufgaben
zur Verfügung.
Mit dieser Massnahme soll ein professioneller und möglichst
kostengünstiger Einkauf der Auslandreisen nach dem Wettbewerbsprinzip
sichergestellt werden. Eine Privatisierung dieser Aufgabe wurde geprüft,
aber wegen fehlenden Kostenvorteilen wieder fallengelassen. Der
Bundesreisedienst wird seine Konkurrenzfähigkeit gegenüber privaten
Reisebüros regelmässig unter Beweis stellen müssen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Erich Friedli, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 10

5.5.1999