Internationales Übereinkommen soll Verkehrssicherheit fördern
MEDIENMITTEILUNGInternationales Übereinkommen soll Verkehrssicherheit fördernVereinheitlichung
von Lenk- und Ruhezeitvorschriften für berufsmässige Motorfahrzeugführer und die
Regelung der Arbeitsbedingungen nach den Grundsätzen der Internationalen Arbeitsorganisation:
Dies sind wesentliche Pfeiler des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des
im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), welches der
Bundesrat dem Parlament zur Genehmigung vorlegt.Der Bundesrat ersucht das Parlament,
das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr
beschäftigten Fahrpersonals (AETR) zu genehmigen und ihn zur Ratifizierung zu ermächtigen.Das
AETR bezweckt durch die Vereinheitlichung der Lenk- und Ruhezeitvorschriften für
berufsmässige Motorfahrzeugführer und -führerinnen im internationalen Strassenverkehr,
die Verkehrssicherheit zu fördern, gewisse Arbeitsbedingungen nach den Grundsätzen
der Internationalen Arbeitsorganisation zu regeln und der Beachtung dieser Bestimmungen
durch geeignete Kontrollmassnahmen Nachachtung zu verschaffen. Mit der Chauffeurverordnung
vom 19. Juni 1995 hat der Bundesrat die Lenkzeit-, Ruhezeit- und Kontrollvorschriften
des AETR bereits im Landesrecht übernommen.Da das AETR eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung
bringt, kann der Bundesrat aufgrund der Bundesverfassung das Übereinkommen erst
nach der Ermächtigung durch das Parlament ratifizieren.Bern, 5. Mai 1999UVEK
Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte:
Rudolf Borner, Bereichsleiter Signalisation, Verkehrsregeln und Chauffeurverordnung,
031/323 42 86