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Internationales Übereinkommen soll Verkehrssicherheit fördern


MEDIENMITTEILUNGInternationales Übereinkommen soll Verkehrssicherheit fördernVereinheitlichung 
von Lenk- und Ruhezeitvorschriften für berufsmässige Motorfahrzeugführer und die 
Regelung der Arbeitsbedingungen nach den Grundsätzen der Internationalen Arbeitsorganisation: 
Dies sind wesentliche Pfeiler des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des 
im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), welches der 
Bundesrat dem Parlament zur Genehmigung vorlegt.Der Bundesrat ersucht das Parlament, 
das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr 
beschäftigten Fahrpersonals (AETR) zu genehmigen und ihn zur Ratifizierung zu ermächtigen.Das 
AETR bezweckt durch die Vereinheitlichung der Lenk- und Ruhezeitvorschriften für 
berufsmässige Motorfahrzeugführer und -führerinnen im internationalen Strassenverkehr, 
die Verkehrssicherheit zu fördern, gewisse Arbeitsbedingungen nach den Grundsätzen 
der Internationalen Arbeitsorganisation zu regeln und der Beachtung dieser Bestimmungen 
durch geeignete Kontrollmassnahmen Nachachtung zu verschaffen. Mit der Chauffeurverordnung 
vom 19. Juni 1995 hat der Bundesrat die Lenkzeit-, Ruhezeit- und Kontrollvorschriften 
des AETR bereits im Landesrecht übernommen.Da das AETR eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung 
bringt, kann der Bundesrat aufgrund der Bundesverfassung das Übereinkommen erst 
nach der Ermächtigung durch das Parlament ratifizieren.Bern, 5. Mai 1999UVEK    
Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte: 
Rudolf Borner, Bereichsleiter Signalisation, Verkehrsregeln und Chauffeurverordnung, 
031/323 42 86