Internationale Luftrechtskonferenz in Montreal - Bundesrat bestimmt Schweizer Delegation
MEDIENMITTEILUNGInternationale Luftrechtskonferenz in MontrealBundesrat bestimmt
Schweizer DelegationDer Bundesrat hat beschlossen, dass die Schweiz an der internationalen
Luftrechtskonferenz vom 10. bis 28. Mai 1999 in Montreal teilnimmt. An der Konferenz
soll ein neues Abkommen ausgearbeitet und unterzeichnet werden, das die Haftung
von Luftfahrtgesellschaften bei Flug-unfällen umfassend neu regelt. Es soll das
bestehende Warschauer Abkommen mit den heute nicht mehr zeitgemässen Haftungsbeschränkungen
aufheben.Der schweizerische Delegation unter der Leitung von André Auer, Direktor
des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) gehören Martin Ryff, stv. Chef Rechtsdienst
BAZL, sowie ein Mitarbeiter des Eidg. Departementes für auswärtige Angelegenheiten
(EDA) an.Bern, 5. Mai 1999UVEK Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie,
KommunikationPressedienstAuskünfte: Fürsprecher Martin Ryff, stv. Chef Rechtsdienst
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Telefon 031 325 90 93