Die UBI hat eine Beschwerde gegen die Sendungen "Verkehrsinformationen" von Radio DRS gutgeheissen
MEDIENMITTEILUNGDie Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
hat eine Beschwerde gegen die Sendungen "Verkehrsinformationen" von Radio DRS gutgeheissen.
Die Nennung der Automobilverbände ACS und TCS als Partner von DRS im Zusammenhang
mit den "Verkehrsinformationen" verstösst gegen das im Radio- und Fernsehgesetz
vorgesehene Verbot politischer Werbung, wenn sie im Vorfeld einer Eidgenössischen
Abstimmung über Verkehrsfragen erfolgt. Zu diesem Schluss ist die UBI in ihrem neuesten
Entscheid gekommen. Die häufige Erwähnung der beiden Automobilverbände im Rahmen
der "Verkehrsinformationen" war bereits vor rund zwei Jahren Gegenstand einer Beschwerde.
Die UBI entschied damals, dass diese Nennung mit dem Programmrecht gerade noch vereinbar
sei. Sie wies insbesondere darauf hin, die Sendung sei nicht im Zusammenhang mit
einer konkreten, kurz bevorstehenden Wahl oder Abstimmung ausgestrahlt worden. Die
Situation war vorliegend anders. Die Beschwerde betraf nämlich den Zeitraum der
Abstimmungskampagne für die FinöV (Vorlage zur Finanzierung der Infrastruktur des
öffentlichen Verkehrs). Die beiden Automobilverbände engagierten sich im Komitee,
das die Vorlage bekämpfte. Der Generaldirektor des ACS nahm u.a. auch an einer kontroversen
Diskussionssendung auf Radio DRS teil. Aufgrund dieser veränderten Sachlage hiess
die UBI die Beschwerde unter dem Blickwinkel des Tatbestands von politischer Werbung
im vorliegenden Fall gut. Das Verbot politischer Werbung bei Radio und Fernsehen
bezweckt, eine gewisse Chancengleichheit unter den Bewerbern für ein politisches
Mandat, zwischen verschiedenen Parteien und bezüglich der Präsenz von Meinungen
zu sachpolitischen Fragen zu sichern.Der Entscheid der UBI kann mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde
ans Bundesgericht angefochten werden.Bern, 4. Mai 1999Unabhängige Beschwerdeinstanz
für Radio und Fernsehen, Postfach 8547, 3001 Bern, http://www.ubi.admin.ch