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Steuerbelastung 1998: Minimale Veränderungen

PRESSEMITTEILUNG

Steuerbelastung 1998: Minimale Veränderungen

Die Steuerbelastung in den Kantonen hat sich im letzten Jahr gegenüber
1997 nur geringfügig verändert. Im allgemeinen wurden keine
Steuergesetzänderungen vorgenommen. Diese Entwicklung widerspiegelt sich
im Gesamtindex der Steuerbelastung, mit dem die Eidgenössische
Steuerverwaltung die unterschiedlichen Belastungen durch Kantons-
Gemeinde- und Kirchensteuern misst. Einige Kantone und Gemeinden haben
die Steuerfüsse minimal erhöht, andere haben sie reduziert.

Von den elf Kantonen, die im gesamtschweizerischen Vergleich
unterdurchschnittlich hohe Steuern erheben, verzeichnen zwei Stände
gegenüber 1997 eine leichte Zunahme des Gesamtindexes. Von den
restlichen 15 Kantonen war bei fünf Kantonen eine Abnahme festzustellen.

Der Kanton Glarus konnte sich um 3,7 Punkte verbessern und liegt auf
Position 16. Ebenfalls konnte der Kanton Appenzell I.Rh. seinen
Gesamtindex um 3,2 Punkte reduzieren und befindet sich unterhalb des
schweizerischen Mittelwertes. Der Kanton Jura ist weiterhin an letzter
Stelle (Tabelle 1 und Grafik).

Die Statistik der ESTV zeigt die unterschiedlichen Belastungen durch
Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in den Kantonshauptorten für
ausgewählte Steuersubjekte und -objekte. Ausserdem sind die kantonalen
und gesamtschweizerischen Durchschnittswerte in Prozenten oder Promillen
und mit Indexziffern angegeben. Der Vollständigkeit halber sind auch die
Zahlen der direkten Bundessteuer aufgeführt. Die Steuerbelastung wurde
berechnet für:
  - Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  - Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  - Motorfahrzeugsteuern
  - Liegenschafts-, Liegenschaftsgewinn- und Erbschaftssteuern
  - Besteuerung von Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge

Der Zehnjahresvergleich 1988/98 eines Verheirateten ohne Kinder, mit
einem Bruttoarbeitseinkommen von ca. 90'000.- (Tabelle 2) ergibt unter
Berücksichtigung der Teuerung, dass in 16 Kantonshauptorten die
Steuerlast abgenommen hat. In Schwyz und Aarau beträgt die Abnahme über
15 %. Bei der direkten Bundessteuer liegt die Entlastung dank dem
Ausgleich der kalten Progression und dem seinerzeitigen Sofortprogramm
sogar bei 30.57 Prozent. Hingegen mussten die Steuerpflichtigen in
Herisau und St. Gallen eine Mehrbelastung von über 20 Prozent hinnehmen.

Bei der kurzfristigen Betrachtungsweise im Vergleich mit dem Vorjahr
(Tabelle 3), weisen insgesamt 18 Kantonshauptorte eine Entlastung auf.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

30.04.1999

Auskünfte: Rinaldo Signoroni, Abt. Steuerstatistik und Dokumentation
ESTV,
 Tel. 031 322 73 82

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