Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Das Verlagerungsgesetz und die flankierenden Massnahmen (Landverkehr)

MEDIENMITTEILUNG

Das Verlagerungsgesetz und die flankierenden Massnahmen
zur Umsetzung des Landverkehrsabkommens Schweiz - EU

Der Bundesrat setzt sich zum Ziel, dass spätestens ein Jahr nach Eröffnung des
Gotthard-Basistunnels nur noch 650'000 Lastwagen auf der Strasse die Alpen
überqueren sollen. Verankert ist dieses Ziel im Verlagerungsgesetz, mit dem der
Alpenschutzartikel schrittweise erfüllt werden soll. Mit einem überarbeiteten Paket 
von
flankierenden Massnahmen will der Bundesrat die Wirkung des schweizerischen
Verlagerungsinstrumentariums - LSVA, NEAT, Bahnreform und Landverkehrsabkommen
Schweiz-EU - verstärken. Dafür sind im Zeitraum 2000 bis 2010 finanzielle Mittel 
von
durchschnittlich rund 280 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen; das sind rund 150
Millionen mehr als heute.

Flankierende Massnahmen sind zur wirkungsvollen Umsetzung des neuen
Landverkehrsabkommens zwingend. Das hat die Vernehmlassung über das
Landverkehrsabkommen und die flankierenden Massnahmen klar gezeigt. Die
Hauptstossrichtung dieser Massnahmen, die Steigerung der Produktivität der Bahnen, 
ist auf
breite Zustimmung gestossen. Bei der Ausgestaltung der einzelnen Massnahmen sind 
die
Schwerpunkte von den zahlreichen Vernehmlassern unterschiedlich gesetzt worden.

Der Bundesrat hat das flankierende Massnahmenpaket und das befristete Verlagerungsgesetz
bereinigt und zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Gegenüber der
Vernehmlassungsvorlage wurden insbesondere die nachfolgenden Punkte modifiziert.

Das befristete Verlagerungsgesetz

Nach der Annahme der neuen Bundesverfassung durch Volk und Stände am 18. April 1999 
wird für
rechtsetzende Erlasse die Form des allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses durch 
jene des
befristeten Bundesgesetzes ersetzt. Deshalb wird der Bundesbeschluss zur Verlagerung 
von
alpenquerendem Güterschwerverkehr auf die Schiene (Verlagerungsbeschluss) von einem
befristeten allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss zu einem befristeten Bundesgesetz
(Verlagerungsgesetz):

- Als Zielwert werden im Verlagerungsgesetz 650'000 alpenquerende Lastwagenfahrten 
pro
Jahr verankert; dieses Ziel ist raschmöglichst, spätestens jedoch ein Jahr nach 
Inbetriebnahme
des Gotthard-Basistunnels zu erreichen.

- Zur Verstärkung und Beschleunigung der Verlagerung während der Übergangszeit von 
2001
bis 2004 werden flankierende Massnahmen getroffen (vgl. dazu nächstes Kapitel).

- Die Umsetzung des Verlagerungsziels wird kontrolliert. Zu diesem Zweck legt der 
Bundesrat
alle zwei Jahre einen Verlagerungsbericht vor, erstmals im Frühjahr 2002. Diese
Verlagerungsberichte beurteilen die Wirksamkeit der bisher getroffenen Massnahmen 
und
enthalten die anzustrebenden Zwischenziele für die nächste Zweijahresperiode mitsamt 
dem
dazugehörigen Vorgehen.

- Für die erste Zweijahresperiode nach Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens wird 
als
Zwischenziel angestrebt, den alpenquerenden Strassengüterverkehr auf dem Niveau 
des
Jahres 2000 zu stabilisieren.

- Das Verlagerungsgesetz gilt bis zum Inkrafttreten eines Ausführungsgesetzes zum
Alpenschutzartikel, längstens jedoch bis Ende 2010. Die Botschaft zu diesem
Ausführungsgesetz hat der Bundesrat spätestens 2006 vorzulegen.

Die flankierenden Massnahmen

Bahnseitige Rahmenbedingungen:

- Der Bundesrat erhöht die Betriebsbeiträge an den kombinierten Verkehr von heute 
125
Millionen Franken über das ursprünglich vorgesehene Ausmass (maximal 200 Millionen
Franken pro Jahr) hinaus. Aufgrund der bereits ab 2001 gewährten 40-t-Kontingente 
ist der
Bundesrat bereit, das Maximum in einzelnen Jahren auf 300 Mio. Fr. zu erhöhen.

- Die Erleichterungen für den strassenseitigen Vor- und Nachlauf des unbegleiteten
kombinierten Verkehrs (UKV) werden anders ausgestaltet. Im Vordergrund steht eine
Pauschalbefreiung im Umfang der heutigen Radialzonendistanz und pro im Vor- bzw. 
Nachlauf
transportierten Container. Das heisst, dass für eine Distanz von ca. 40 km eine 
LSVA-
Rückerstattung von rund 25 Franken gewährt wird. Wer einen Vor- bzw. Nachlauf von 
weniger
als 40 km hat, erhält somit mehr zurückerstattet, als er an LSVA bezahlt, und umgekehrt. 
Damit
besteht für die Transporteure ein grosser Anreiz, den nächstgelegenen geeigneten 
Terminal
anzusteuern. Die genaue Ausgestaltung dieser Regelung wird mit den direkt betroffenen
Kreisen besprochen und in der LSVA-Verordnung festgelegt.

Strassenseitige Rahmenbedingungen:

- Gemäss Landverkehrsabkommen kann die Schweiz während der Übergangszeit 2001-2004
den schweizerischen Transporteuren gleich viele 40-t-Kontingente wie den EU-
Fuhrunternehmern gewähren. Um Transportgewerbe und verladende Wirtschaft der Schweiz
nicht zu diskriminieren, ist der Bundesrat zu dieser Gleichbehandlung bereit. Schweizer 
und
EU-Transporteure erhalten somit für die Jahre 2001/2002 je 300'000 und für die Jahre
2003/2004 je 400'000 40-t-Kontingente.

- Um die Verkehrsverlagerung zu unterstützen, kann der Bundesrat die Vergabe der
Kontingente an Schweizer Transporteure jedoch an Bedingungen knüpfen, insbesondere 
an die
Benutzung der Bahn.

- Um Staus auf den Alpentransitachsen zu vermeiden und die Umweltbelastung möglichst
gering zu halten, soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, Verkehrslenkungsmassnahmen 
zu
verfügen. Es ist somit denkbar, im Interesse eines flüssigen Verkehrsablaufs beispielsweise 
auf
der Gotthard-Achse während bestimmten Zeiten die Lastwagen umzulenken. Die Umsetzung
dieser Bestimmung darf nicht diskriminierend sein und soll auf Verordnungsstufe 
geregelt
werden.

Auswirkungen: Wieviele Lastwagen verbleiben im alpenquerenden Verkehr?

Das künftige Verkehrsaufkommen und die Auswirkungen des Landverkehrsabkommens sowie
der flankierenden Massnahmen lassen sich nicht exakt vorhersagen. Möglich sind lediglich
Prognosen, und solche sind immer mit Unsicherheiten behaftet. Für die Erreichung 
des
schweizerischen Verlagerungsziels sind zudem auch die Massnahmen der EU zur Förderung
des Schienengüterverkehrs und zur Einführung einer distanzabhängigen
Schwerverkehrsabgabe von entscheidender Bedeutung.

Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen und Bedingungen geht der Bundesrat 
davon
aus, dass im alpenquerenden Güterverkehr dank dem schweizerischen
Verlagerungsinstrumentarium - LSVA, NEAT, Bahnreform, Landverkehrsabkommen und
flankierende Massnahmen - das Verlagerungsziel von 650‘000 Fahrten jährlich mittelfristig
erreichbar ist:

- Die Bahn wird bereits ab der Übergangsphase 2001-2004 wesentlich mehr Güter
transportieren können;

- In dieser Übergangsphase sollte die Anzahl alpenquerende Lastwagenfahrten auf 
1,2-1,55
Millionen stabilisiert werden können;

- Ab 2005 bzw. ab Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels dürfte die Anzahl
Lastwagenfahrten über die Alpen auf 0,7-1,05 Millionen sinken und damit den heutigen 
Wert
(1998: 1,235 Millionen) unterschreiten;

- So rasch als möglich, spätestens jedoch ein Jahr nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels,
sollte das Ziel von 650'000 alpenquerenden Lastwagenfahrten erreicht werden können.

Alle diese Zahlen sind - aus den genannten Gründen - Bandbreiten. Die genauen Werte
werden wesentlich davon abhängen, ob auch die EU Massnahmen zur Förderung des
Schienengüterverkehrs trifft und wie die Transporteure und die verladende Wirtschaft 
auf
allfällige Kapazitätsengpässe auf den Strassen reagieren.

Zum Vergleich: Behielte die Schweiz ihre heutigen Instrumente 28-t-Limite und pauschale
Schwerverkehrsabgabe bei, so würde der alpenquerende Güterverkehr auf der Strasse 
weiter
wachsen und bereits 2007 mindestens 1,6 bis 1,7 Millionen Lkw-Fahrten erreichen.

Bern, 28. April 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Ulrich Sieber, Pressechef UVEK, Tel. 031 322 55 48

BEILAGE

Die flankierenden Massnahmen im Überblick

Bahnseitige Rahmenbedingungen:

- Effizienzsteigerung im Schienengüterverkehr (Neugestaltung der Abgeltungen)

- Sicherung ausreichender Terminalkapazitäten im In- und Ausland

- LSVA-Teilbefreiung des Vor- und Nachlaufs des unbegleiteten kombinierten Verkehrs 
und
Aufhebung der Radialzonenregelung

- Internationale Förderung des Schienengüterverkehrs und Beschleunigung der
Grenzabwicklung

- Beschleunigte Realisierung des Lötschberg-Basistunnels

- Produktivitätssteigerungen bei der Bahninfrastruktur

- Produktivitätssteigerungen beim Bahnbetrieb

- Kombinierter Ladungsverkehr Schweiz (KLV-CH)

- Beschleunigte Verlagerung in der Übergangsphase (Erhöhung der jährlichen Betriebsbeiträge)

Strassenseitige Rahmenbedingungen:

- Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen

- Arbeitsbedingungen im Strassengüterverkehr

- Gesamtschweizerische Lenkung des Schwerverkehrs bei Überlastung der Transitachsen
durch die Alpen

- Mindestgeschwindigkeit auf Gebirgsstrecken (Steigungen)

- Gewährung von 40-t- und Leer-/Leichtfahrten-Kontingenten an Schweizer Transporteure