Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Moderate Erhöhung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren

MEDIENMITTEILUNG

Moderate Erhöhung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren

Der Bundesrat hat die Radio- und Fernsehempfangsgebühren auf Anfang des nächsten
Jahres um 5,5 Prozent oder um 1.90 Franken pro Monat erhöht. Mit dieser Erhöhung 
wird
die SRG zusätzliche Mittel von rund 60 Mio Franken jährlich erhalten. Damit hat 
die
Landesregierung dem Antrag der SRG gut zur Hälfte entsprochen. Zusätzliche Mittel
erhalten auch wirtschaftlich schwache regionale TV-Stationen (2 Mio Franken jährlich).

Die SRG hatte dem Bundesrat eine durchschnittliche Erhöhung der Radio- und
Fernsehempfangsgebühren um 9,8 Prozent oder von 3.35 Franken monatlich beantragt. 
Sie
hatte sich damit Mehrerträge von 107 Mio Franken jährlich versprochen. Begründet 
wurde der
Antrag in erster Linie mit allgemein höheren Kosten für die Programme und insbesondere 
für
die Sportrechte. Zudem wollte sie weitere flüssige Mittel zur Deckung von Schulden 
gegenüber
der Pensionskasse des Bundes bereitstellen.

Der Preisüberwacher hatte dem Bundesrat empfohlen, einer Gebührenerhöhung von lediglich
4 Prozent stattzugeben. Bei einer Teuerung von 1,4 Prozent seit der letzten Gebührenerhöhung
im Jahr 1995 liesse sich eine Mehrbelastung der Konsumentinnen und Konsumenten um
9,8 Prozent nicht rechtfertigen. Er erachtete insbesondere die Einnahmeerwartungen 
der SRG
bei Werbung und Sponsoring als zu pessimistisch und ortete Sparpotential im Umfang 
von rund
20 Mio Franken.

Sparvorgabe für die SRG

Der Bundesrat spricht der SRG zusätzliche Mittel von 5,3 Prozent zu, nämlich 0,9 
Prozent beim
Radio und 8,6 Prozent beim Fernsehen. Auf weitere Mittel zur Aufstockung des Eigenkapitals
muss die SRG verzichten. Mit dieser Gebührenerhöhung wird die SRG in der Lage sein, 
ihre
bisherigen programmlichen Leistungen weiterhin vollumfänglich zu erbringen. Der 
Bundesrat
hat die Teuerung bei den Produktionskosten, die in dieser Branche überdurchschnittlich 
ist (z.B.
Uebertragungsrechte) voll berücksichtigt. Ebenso kann die SRG auf Grund dieser
Mehreinnahmen neue Projekte realisieren - allerdings nicht alle, deshalb wird eine 
Priorisierung
nötig sein. Wo die Prioritäten zu setzen sind, liegt in der Autonomie der SRG, der 
Bundesrat
kann hier keine Vorschriften machen. Er geht aber davon aus, dass der Leistungsauftrag 
im
Sinne des Service public nicht alle von der SRG geplanten Ausbauprojekte erfordert. 
Will die
SRG alles Geplante realisieren, wird sie beim Gesamtbudget 0,6 Prozent sparen müssen.
Diese Sparvorgabe schränkt die Service-public-Leistungen nicht ein.

Im weiteren hat der Bundesrat eine Aufstockung jener Mittel  beschlossen, welche 
an
wirtschaftlich schwache regionale Fernsehveranstalter ausgeschüttet werden
(Gebührensplitting). Der bisherige Gesamtbetrag von 3 Mio Franken reicht angesichts 
der
steigenden Anzahl von Anbietern nicht mehr aus, um das bisherige Unterstützungsniveau
halten zu können. Die Erhöhung des TV-Splittinganteils um 2 Mio Franken erfordert 
eine
Gebührenerhöhung um 0,2 Prozent.

Jahresgebühr von 432 Franken

Die Gebührenerhöhung um insgesamt 5,5 Prozent (5,3 Prozent für die SRG und 0,2 Prozent 
für
das Gebührensplitting) hat zur Folge, dass sich die monatlichen Abgaben pro konzessionierten
Haushalt ab dem Jahr 2000 für das Radio auf 13.50 Franken und für das Fernsehen 
auf 22.50
Franken pro Monat belaufen. Dies ergibt eine Jahresgebühr für Radio und Fernsehen 
von
insgesamt 432.-- Franken. Inbegriffen in diesem Betrag ist auch eine Erhöhung der
Mehrwertsteuer von 2 auf 2,3 Prozent.

Kasten:

Bern, 28. April 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:  Peter Marti, BAKOM, 032 327 55 44