Beschwerdeentscheid des UVEK: Praxis bei Tele 24 rechtswidrig
MEDIENMITTEILUNG
Unterbrecherwerbung und Sponsoring
Beschwerdeentscheid des UVEK: Praxis bei Tele 24
rechtswidrig
Das UVEK verpflichtet Tele 24 in einem Beschwerdeentscheid, bei der
Unterbrecherwerbung in der Nachrichtensendung sowie beim Sponsoring des
Wetterberichts und der Börsendaten den rechtmässigen Zustand herzustellen. Das
Departement ist zum gleichen Schluss gelangt wie die Vorinstanz, das Bundesamt für
Kommunikation. Das Bakom hatte Verstösse von Tele 24 gegen Bestimmungen über das
Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG vom 21. Juni 1991) festgestellt. Gegen
die entsprechende Bakom-Verfügung reichte Tele 24 beim UVEK Beschwerde ein, die
nun abgewiesen wurde.
Seit dem Sendestart am 5. Oktober 1998 strahlt Tele 24 zwischen 18.00 und 18.30
Uhr und in
stündlichen Wiederholungen die Nachrichten aus. Die Nachrichten sind in die drei
Teile
„SwissNews“, „Wetter“ und „SwissInfo“ gegliedert. Zwischen diese Teilblöcke wird
Werbung
geschaltet. Tele 24 vertrat den Standpunkt, es handle sich um drei eigenständige
Sendungen.
Gemäss RTVG dürfen in sich geschlossene Sendungen nicht, solche über 90 Minuten
Dauer
höchstens einmal durch Werbung unterbrochen werden. Das Bakom hatte nach dem
Sendestart von Tele 24 festgestellt, dass die - in sich geschlossene - Nachrichtensendung
durch Werbung unterbrochen wurde. Die Beschwerdeführerin hatte in diesem Zusammenhang
u.a. geltend gemacht, das Bakom erlaube zwischen "Schweiz aktuell" und der Tagesschau
von
SF DRS Werbung. Für Bakom und UVEK ist dieser Vergleich nicht haltbar, weil es sich
in
diesem Fall zweifelsfrei um zwei eigenständige Sendungen mit unterschiedlichen Konzepten
handle. Tele 24 vermittle demgegenüber den Gesamteindruck einer einzigen, in sich
geschlossenen Nachrichtensendung. Wird diese durch Werbung unterbrochen, liegt ein
Verstoss gegen das RTVG (Bereich Unterbrecherwerbung) vor.
Das UVEK hatte im Weiteren das Sponsoring des Wetterberichts und der Börsendaten
zu
beurteilen. Das RTVG verbietet Sponsoring von Nachrichtensendungen wie Tagesschau
und
Magazine sowie Sendungen und Sendereihen, die mit der Ausübung politischer Rechte
in
Bund, Kantonen und Gemeinden zusammenhängen. Das UVEK kommt - übereinstimmend mit
dem Bakom - zum Schluss, dass das Wetter auf Tele 24 in der heute präsentierten
Form nicht
gesponsert werden darf, da es keine eigenständige Sendung darstellt. Das gleiche
gilt für die
Börsendaten, solange sie in die Nachrichten integriert sind. Somit liege auch hier
ein Verstoss
gegen das RTVG vor, diesmal gegen die Bestimmung über das Sponsoring.
Das UVEK hat deshalb die Beschwerde abgewiesen und verpflichtet Tele 24, den
rechtmässigen Zustand herzustellen. Die Beschwerdeführerin kann gegen den Entscheid
innerhalb von 30 Tagen Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht erheben.
Bern, 23. April 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Ulrich Sieber, Pressechef UVEK, 031 322 55 48