Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Vergessene Pensionskassenguthaben

Medienmitteilung 19. April 1999

Vergessene Pensionskassenguthaben :
Bundesrat verabschiedet Durchführungsverordnung

Der Bundesrat setzt die Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes auf den 1. Mai
1999 in Kraft mit dem Ziel, die Frage der "vergessenen Guthaben" in der
beruflichen Vorsorge zu regeln. Zugleich verabschiedet er die
Durchführungsverordnung, die ebenfalls ab dem 1. Mai 1999 wirksam wird.
Bundesrat und Parlament haben angesichts des Problems der vergessenen
Pensionskassenguthaben sehr rasch gehandelt. Dank einem beschleunigten
Verfahren können die Gesetzesänderung und die Durchführungsverordnung innert
kürzester Frist in Kraft treten.
Die Verordnung regelt das Verfahren zwischen den verschiedenen Akteuren im
Zusammenhang mit vergessenen Guthaben: Vorsorgeeinrichtungen, Einrichtungen
die Freizügigkeitskonti oder -policen führen, die Zentrale Ausgleichsstelle
der AHV und die Zentralstelle 2. Säule.
Der Sicherheitsfonds fungiert als Zentralstelle 2. Säule. Er führt ein
zentrales Daten-Register und übermittelt individuelle Informationen an alle
Antragstellenden. Er ist zudem für die Aufbewahrung der eingegangenen Daten
zuständig. Das Register ist nicht öffentlich, doch die Zentralstelle 2.
Säule erteilt den versicherten und berechtigten Personen die nötigen
Auskünfte.
Aufgabe der Zentralstelle 2. Säule ist es primär, auf individuelle Anfragen
einzugehen. Die Einrichtungen müssen ihr bis zum 31. Dezember 1999 sämtliche
vergessenen Guthaben mitteilen oder Angaben zum gesamten Versichertenstand
machen. Ab dem Jahr 2000 wird die Zentralstelle 2. Säule anfangen können,
Vergleiche mit dem AHV-Rentenregister anzustellen.

 EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN   Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Bundesamt für Sozialversicherung
 Jürg Brechbühl, Tel. 031/322 90 61 (d)
 Vizedirektor
 Bundesamt für Sozialversicherung
 Erika Schnyder, Tel. 031/322 91 86 (f/i)
 Chefin der Sektion Recht und Gesetzgebung,
 Abteilung Berufliche Vorsorge