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Überweisung des Demografie-Prozents an die AHV

PRESSEMITTEILUNG

Überweisung des Demografie-Prozents an die AHV

Der Bundesrat hat die Modalitäten für die Überweisung des
Mehrwertsteuer-Prozents zur Finanzierung der AHV geregelt. In einer
Verordnung, die rückwirkend auf den 1. Januar 1999 in Kraft tritt,
werden die Höhe des zu überweisenden Ertragsanteils und die
Zahlungstermine festgelegt. Im laufenden Jahr dürften dem AHV-Fonds
aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung zusätzliche Einnahmen von rund 1,35
Milliarden Franken zufliessen, ab 2000 jährlich rund 1,7 Milliarden
Franken.
Das Parlament hatte am 20. März 1998 beschlossen, zur Sicherstellung der
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge die Sätze der
Mehrwertsteuer (MWST) per 1. Januar 1999 anzuheben. Der ordentliche
Steuersatz von 6,5 Prozent wurde um einen Prozentpunkt erhöht, der
reduzierte Steuersatz von 2 Prozent um 0,3 Prozentpunkte und der
Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3 Prozent um 0,5
Prozentpunkte.
Die Überweisungen erfolgen vierteljährlich jeweils auf das Ende des
zweiten Monats des Quartals. Gemäss der vom Bundesrat erlassenen
Verordnung werden 13,33 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen aus der
MWST zweckgebunden für die AHV verwendet. Bei einem Mehrwertsteuersatz
von 7,5 Prozent entspricht ein Prozentpunkt exakt einem Anteil von 13,33
Prozent. Davon werden 83 Prozent direkt dem Ausgleichsfonds der AHV und
17 Prozent der Bundeskasse zur Finanzierung des Beitrags des Bundes an
die AHV gutgeschrieben.

Auskunft: Franz-Albert Hayoz, Eidg. Finanzverwaltung, Tel:  031/ 322 60
92

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EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

19.04.1999