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DLZ-Akten: EJPD leitet Administrativuntersuchung ein

Pressemitteilung

DLZ-Akten: EJPD leitet Administrativuntersuchung ein

Bundesrat Arnold Koller hat zur Klärung der Akten-Lage im Falle des
Divine Light Zentrums Winterthur (DLZ) eine Administrativuntersuchung
angeordnet. Dabei sollen am Strafverfahren beteiligte Personen befragt
und sämtliche offenen Fragen geklärt werden. Mit der Untersuchung hat er
alt Bundesgerichtspräsident Jean-François Egli betraut, der seinen
Bericht Ende Juli 1999 abliefern wird.

Im Jahre 1998 erschienen in den Medien Mutmassungen, im Strafverfahren
gegen DLZ-Anhänger, die im Oktober 1975 einen Bombenanschlag auf das
Haus des damaligen Zürcher Regierungsrates Jakob Stucki verübt hatten,
sei es zu Unregelmässigkeiten gekommen. So seien Informationen
nachträglich aus den Verfahrenssakten entfernt worden. Der Bundesrat
beauftragte daher am 21. September 1998 das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement abzuklären, ob die im Bundesarchiv lagernden
Staatsschutzakten Anhaltspunkte enthielten.

Die Abklärungen ergaben, dass einige der einem Journalisten zugespielten
Akten über die Ermittlungen im Bestand des Bundes fehlen. Für einzelne
Dokumente steht fest, dass sie sich 1975 bei der Bundesanwaltschaft
befanden, weil der Sonderbeauftragte für Staatsschutzakten die
zugehörigen Fichen-Einträge den betroffenen Personen zur Einsicht
vorlegte. Andere Dokumente der Zürcher Behörden wurden dagegen nie bei
der Bundesanwaltschaft registriert.

16. April 1999

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte durch Vizedirektor Martin Keller, EJPD: 031/324 48 20