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Armee-Einsatz wird verlängert

Pressemitteilung

Armee-Einsatz wird verlängert

Der Bundesrat erwartet für die kommenden Monate wegen des
Kosovo-Konflikts eine Zunahme der Asylgesuche. Er hat deshalb heute im
Grundsatz entschieden, das Mandat der Armee für die Betreuung von
Asylsuchenden zu verlängern.

Nach dem Militärgesetz kann die Armee für den Assistenzdienst aufgeboten
werden, wenn die zivilen Behörden ihre Aufgaben in personeller,
materieller oder zeitlicher Hinsicht nicht mehr bewältigen können. Diese
Situation trat im Herbst 1998 ein, als die Zahl der Asylgesuche innert
kürzester Zeit von 3'000 auf 6'000 pro Monat anstieg. Das Parlament
bewilligte deshalb in der Dezembersession 1998 den Einsatz von
Armee-Angehörigen für die Betreuung von Asylsuchenden in den
Notunterkünften der Empfangsstellen des Bundesamtes für Flüchtlinge. Der
Auftrag der Armee ist bis zum 8. Mai 1999 befristet.

Prioritäres Ziel des Bundesrates bleibt die massive Hilfe vor Ort, um so
der notleidenden Bevölkerung - in Übereinstimmung mit EU und Nato - zu
helfen. Trotzdem müssen die Schweizer Behörden wegen des
Kosovo-Konflikts und der enormen Zahl von Vertriebenen in den
Nachbarregionen damit rechnen, dass viele Flüchtlinge, die sich in
Albanien, Mazedonien oder Montenegro aufhalten, in den nächsten Wochen
versuchen werden, zu ihren Verwandten in die Schweiz zu kommen. Die Zahl
der Asylgesuche wird deshalb die Mittel der zivilen Behörden in den
nächsten Wochen und Monaten mit grosser Wahrscheinlichkeit erneut
übersteigen. Vor diesem Hintergrund befürwortet der Bundesrat im
Grundsatz einen Armee-Einsatz für die Betreuung von Asylsuchenden über
den 8. Mai 1999 hinaus. Er hat das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, den weiteren Armee-Einsatz in
Zusammenarbeit mit dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport (VBS) zu planen und für den Bundesrat eine Botschaft zuhanden
des Parlaments vorzubereiten. Die Botschaft soll vom Bundesrat noch im
April genehmigt werden.

Die konkreten Umsetzungsfragen wie die Grösse der benötigten Truppen,
die Art der militärischen Aufgebote oder die Befristung des Auftrags
werden im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Verabschiedung der
Botschaft beantwortet.

14. April 1999

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Für weitere Auskünfte: 	Roger Schneeberger, Informationschef BFF,
Tel. 031 / 325'93'50