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Bundesrat schickt NFA in die Vernehmlassung

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat schickt NFA in die Vernehmlassung

Der Bundesrat hat den Schlussbericht der Projektorganisation „Neuer
Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen (NFA)“ in die Vernehmlassung
geschickt. Kantone, Parteien und interessierte Organisationen können
sich bis Ende November 1999 äussern. Das 1994 eigeleitete Projekt wurde
von Bund und Kantonen partnerschaftlich vorbereitet. Aus heutiger Sicht
kann die Vorlage 2002 Volk und Ständen vorgelegt werden.
Der Bundesrat hat den Schlussbericht der NFA-Projektorganisation
integral und unverändert in die Vernehmlassung gegeben. Ohne bereits zu
einzelnen Punkten materiell Stellung zu nehmen, befürwortet die
Landesregierung  den teilweisen Umbau der heutigen bundesstaatlichen
Zuständigkeiten und Finanzströmen als zentrales staatspolitisches
Anliegen. Im Sinne des Berichts soll die Subsidiarität wieder in den
Vordergrund gestellt werden, wonach im föderalistischen Staat die obere
Ebene nur tut, was die untere Ebene nicht kann. Das verlangt eine
weitgehende Entflechtung der intransparent gewordenen Aufgaben,
Kompetenzen und Finanzströme zwischen Bund und Kantonen sowie die
Einführung neuer Instrumente für die Zusammenarbeit unter den Kantonen.
Für die Umsetzung wird ein zweistufiges Vorgehen vorgeschlagen: in einem
zweiten Schritt (Zeithorizont 2002) sollen die nötigen
Verfassungsbestimmungen sowie das Bundesgesetz über den Finanzausgleich
parlamentarisch beraten und dem Volk vorgelegt werden. Erst nach der
obligatorischen Volksabstimmung soll dann über die Spezialgesetzliche
Umsetzung entschieden werden. Aus heutiger Sicht kann bei Zustimmung zu
den Vorlagen mit einem Inkrafttreten des NFA anfangs 2004 gerechnet
werden.

Die zur Vernehmlassung eingeladenen Kantone, Parteien und Organisationen
können sich bis Ende November zum Schlussbericht und zum vorgeschlagenen
Vorgehen äussern.  Anschliessend wird der Bundesrat die Resultate
auswerten und dem Parlament eine Botschaft mit den Verfassungs- und
Gesetzesbestimmungen zuleiten. (http://www.efd.admin.ch)

Auskunft:
Herr Gérard Wettstein, (Bund), Eidg. Finanzverwaltung,  Tel.: 031 322 97
61
Herr Herbert Weibel (Kantone), Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 323 11
76

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

15.04.1999