Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Guthaben von ehemaligen Flüchtlingen: Gesuche

PRESSEMITTEILUNG

Guthaben von ehemaligen Flüchtlingen: Gesuche
Der Bundesrat will ehemaligen Flüchtlingen, die während des Zweiten
Weltkriegs in der Schweiz interniert waren und deren zwangsverwaltete
Konten und Depots nie abgeholt worden sind, mit einem unkomplizierten
Gesuchsverfahren die Auszahlung ihrer Guthaben ermöglichen. Trotz
intensiver Nachforschungen der damaligen Eidg. Polizeiabteilung blieben
nach dem Krieg weniger als 1'000 Konten und 50 Depots nachrichtenlos,
die während des Kriegs der Sicherstellung öffentlichrechtlicher
Forderungen gedient hatten. Die nachrichtenlosen Konten und Depots
wurden später liquidiert und der Erlös wohltätigen Institutionen
überwiesen. Es handelte sich weitegehend um kleine Einzelbeträge im
damaligen Gesamtwert von rund Fr. 85'000.--.
Die genaue Zahl der nachrichtenlosen Konten ist nicht bekannt, doch ist
davon auszugehen, dass es sich um weit weniger als 1'000 gehandelt hat.
Der Bundesrat hat beschlossen, die betreffenden Guthaben auf begründetes
Gesuch hin auszuzahlen und zu 3,5 % (Depots) bzw. 3,0 % (Konten) zu
verzinsen, was bei Gewährung von Zinseszinsen ungefähr der
Realwerterhaltung entspricht. Auslöser für den Entscheid bildet ein
konkretes Rückerstattungsgesuch, das im letzten Jahr beim Bund
eingereicht worden war und Anlass zu entsprechenden historischen
Abklärungen gegeben hat.
Mit Bundesratsbeschluss vom 12. März 1943 wurde die Internierung ziviler
Flüchtlinge geregelt, die seit dem 1. August 1942 in die Schweiz
gekommen waren. Mit dem gleichen Beschluss ist die Verwaltung von
Geldmitteln und Wertsachen, die die Flüchtlinge in der Schweiz besassen
sowie aus dem Ausland oder in der Schweiz erhielten, der Eidg.
Polizeiabteilung (EJPD) übertragen worden. Die Zwangsverwaltung von
Flüchtlingsguthaben diente der Sicherstellung öffentlichrechtlicher
Forderungen. Die Schweizerische Volksbank hat die betreffenden Konten
und Depots im Auftrag der Eidg. Polizeiabteilung verwaltet.
Einige Flüchtlinge haben die Schweiz nach Kriegsende verlassen, ohne
ihre Vermögenswerte abzuholen oder eine Adresse zu hinterlassen. Dank
intensiver Nachforschungen der Eidg. Polizeiabteilung konnten
nachträglich noch viele Berechtigte ausfindig gemacht werden. Fünfzig
Depots und weniger als tausend Konten blieben jedoch trotz aller
Suchanstrengungen nachrichtenlos. Die Konten und Depots wurden später
liquidiert und in zwei Tranchen 1960 sowie 1978 wohltätigen
Institutionen überwiesen. Da die Überweisung an die betreffenden
Institutionen mangels entsprechender Gesetzesgrundlage nachträgliche
Ansprüche nicht ausschliesst, hat der Bundesrat nun entschieden, solche
Guthaben ohne Einwendung einer allfälligen Verjährung auf Gesuch hin
auszubezahlen, sofern die Berechtigung nachgewiesen oder wahrscheinlich
ist.

Auskünfte:
Frau Vizedirektorin Barbara Schaerer, Chefin Rechtsdienst EFV  (031) 322
60 18

  Auf unserer Website http://www.efd.admin.ch finden Sie in der Rubrik
”Hot Spot” jeweils weiterführende Links zu den aktuellen
Pressemitteilungen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

14.04.1999