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Bundessubventionen umfassend durchleuchtet

PRESSEMITTEILUNG

Bundessubventionen umfassend durchleuchtet

Der Bundesrat hat die gesetzlich vorgeschriebene, umfassende Überprüfung
der Subventionen abgeschlossen. Im zweiten Teilbericht, den der
Bundesrat verabschiedet hat, wurden insbesondere die Beiträge an
internationalen Organisationen und an Sozialversicherungen unter die
Lupe genommen. Bei einer konsequenten Umsetzung der Massnahmen kann
längerfristig mit einem Entlastungspotential für die Bundeskasse in der
Grössenordnung von 100 Millionen Franken gerechnet werden. Gleichzeitig
liess sich die Landesregierung über den Stand der Umsetzung des ersten
Subventionsberichts vom Juni 1997 informieren, dessen Empfehlungen bis
2000 zu 90 Prozent umgesetzt sein sollen.

Der Bundesrat ist gemäss dem Subventionsgesetz von 1990 verpflichtet,
mindestens alle sechs Jahre die Bestimmungen über Finanzhilfen und
Abgeltungen (= Subventionen) nach einheitlichen Grundsätzen zu
durchleuchten und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten.
Insbesondere muss er überprüfen, ob die Subventionen

? durch ein Bundesinteresse hinreichend begründet sind
? einer sinnvollen Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und
Kantonen entsprechen
? ihren Zweck auf wirtschaftliche und wirkungsvolle Art erreichen
? einheitlich und gerecht geleistet werden
? sowie in ihrer Ausgestaltung den finanzpolitischen Erfordernissen
Rechnung tragen

Wie der Auftrag zeigt, geht es bei dieser periodischen Überprüfung nicht
darum, Sinn und Zweck gesetzlich verankerter Bundesaufgaben
grundsätzlich zu hinterfragen. Vielmehr sind die einzelnen Bestimmungen
in den verschiedenen Subventionserlassen auf ihre Übereinstimmung mit
den Grundsätzen des Subventionsgesetzes zu überprüfen

200 weitere Subventionen untersucht

Die erstmalige vertiefte Beurteilung der Bundessubventionen, die sich
1997 auf über 27 Milliarden Franken pro Jahr beliefen, ist in zwei
Etappen erledigt worden. Im ersten Bericht vom Juni 1997 wurden 159
Subventionen untersucht. Mit dem vorliegenden zweiten Teil liegen nun
die Prüfergebnisse für 200 weitere Subventionen vor. Schwergewichtig
überprüft wurden die Beiträge an internationale Organisationen und an
die Sozialversicherungen.

Die mit dem Bericht vorgeschlagenen Massnahmen vermögen den
Bundeshaushalt nicht unmittelbar zu entlasten, beinhalten jedoch ein
namhaftes längerfristiges Entlastungspotential. Bei 85 von 200
detailliert analysierten Subventionen schlägt der Bundesrat Änderungen
vor, beispielsweise die Aufhebung, die Befristung oder eine vertiefte
Prüfung, letzteres vor allem im Zusammenhang mit der Neuordnung des
Finanzausgleichs. Die Kompetenz zur Umsetzung der Massnahmen liegt für
rund einen Drittel der Massnahmen beim Parlament, für rund zwei Drittel
bei Bundesrat und Verwaltung.
Der Informationsteil des Berichtes zeigt unter anderem, dass sich die
Subventionsausgaben von 1970 bis 1997 pro Jahr um 7,3% erhöht haben und
damit stärker gewachsen sind als die Gesamtausgaben des Bundes (+ 6,6%)
oder das BSP (+ 4,8%).

Neun von zehn Massnahmen des ersten Berichts bis 2000 in Kraft

Zur Umsetzung der mit dem ersten Berichtsteil angekündigten Massnahmen
hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen, dass rund ein Viertel der
Massnahmen realisiert sind. Gemäss Planung werden im Jahr 2000 90
Prozent der Massnahmen in Kraft sein, wobei die Sparwirkung erst für
einen geringen Teil quantifizierbar ist. Bis zum Jahr 2001 wird sie
unter 100 Mio Franken pro Jahr liegen. Der Bundesrat wird anfangs 2000
den Stand der Umsetzungsmassnahmen für beide Berichtsteile prüfen.

Der Subventionsbericht kann auf der Internet-Site der Eidg.
Finanzverwaltung www.efv.admin.ch abgerufen werden (Rubrik "Überprüfung
der Bundessubventionen")

Auskunft:
Pascal Jeanrenaud, wissensch. Adjunkt der Eidg. Finanzverwaltung, 031
322 61 83 (französisch)
Thomas Brügger, wissensch. Adjunkt der Eidg. Finanzverwaltung, 031 324
92 16 (deutsch)

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

14.04.1999