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1998: 20 "Airprox"-Fälle, aber kein Kollisionsrisiko

MEDIENMITTEILUNG

1998: 20 «Airprox»-Fälle, aber kein Kollisionsrisiko

In 20 Fällen sind sich letztes Jahr im schweizerischen Luftraum Flugzeuge
unbeabsichtigt zu nahe gekommen. Der Untersuchungsausschuss des Bundesamtes für
Zivilluftfahrt (BAZL) und des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU) hat indes 
in
keinem Fall ein tatsächliches Kollisionsrisiko festgestellt.

Obwohl das Verkehrsaufkommen im letzten Jahr gegenüber 1997 um 9,3 Prozent zunahm,
stieg die Zahl dieser unbeabsichtigten Annäherungen - sogenannte «Airprox» - nicht 
im
gleichen Mass an: Während 1995 ebenfalls 20 Vorfälle zu verzeichnen waren, sank 
die Zahl
1996 auf 14, 1997 waren es deren 22. Die 20 Vorfälle im letzten Jahr entsprechen 
zwei solcher
Vorkommnisse pro 100'000 kontrollierte Flüge, was im langjährigen Mittel liegt. 
Militärflugzeuge
waren 1998 in keinem der 20 Fälle beteiligt.

Als «Airprox» werden jene Fälle gewertet, in denen sich ein Luftfahrzeugführer durch 
die
Annäherung eines anderen Luftfahrzeuges gefährdet fühlt oder wenn der vorgeschriebene
Sicherheitsabstand zwischen zwei Luftfahrzeugen unterschritten wird. Geht eine entsprechende
Meldung ein, so untersucht ein aus Vertretern der zivilen und militärischen Luftfahrt 
und der
Flugsicherung zusammengesetztes Gremium die Vorfälle aufgrund der vorliegenden Daten
(Sprechfunkverkehr, Radardaten, Stellungnahmen der Piloten). Je nach Risikobeurteilung
formuliert dieses Gremium entsprechende Sicherheitsempfehlungen.

In die Statistik des BAZL werden nur Vorfälle aufgenommen, bei denen mindestens 
ein
Flugzeug Funkkontakt mit der Flugsicherung hatte. «Airprox» zwischen zwei Flugzeugen, 
die
keinen Funkkontakt haben, werden von ziviler Seite in der Regel nicht untersucht. 
In diesen
Fällen sind die Piloten nach dem Prinzip «sehen und ausweichen» selbst für die
Kollisionsverhütung verantwortlich.

Bern, 15. April 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Urs Lauener, Sektion Luftraum, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Telefon 
031 323 53 60
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