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Armee-Einsatz wird verlängert

Pressemitteilung

Armee-Einsatz wird verlängert

Der Bundesrat erwartet für die kommenden Monate wegen des Kosovo-Konflikts
eine  Zunahme der Asylgesuche. Er hat deshalb heute im Grundsatz
entschieden, das Mandat der Armee für die Betreuung von Asylsuchenden zu
verlängern.

Nach dem Militärgesetz kann die Armee für den Assistenzdienst aufgeboten
werden, wenn die zivilen Behörden ihre Aufgaben in personeller, materieller
oder zeitlicher Hinsicht nicht mehr bewältigen können. Diese Situation trat
im Herbst 1998 ein, als die Zahl der Asylgesuche innert kürzester Zeit von
3'000 auf 6'000 pro Monat an-stieg. Das Parlament bewilligte deshalb in der
Dezembersession 1998 den Einsatz von Armee-Angehörigen für die Betreuung von
Asylsuchenden in den Notunter-künften der Empfangsstellen des Bundesamtes
für Flüchtlinge. Der Auftrag der Ar-mee ist bis zum 8. Mai 1999 befristet.

Prioritäres Ziel des Bundesrates bleibt die massive Hilfe vor Ort, um so der
notlei-denden Bevölkerung - in Übereinstimmung mit EU und Nato - zu helfen.
Trotzdem müssen die Schweizer Behörden wegen des Kosovo-Konflikts und der
enormen Zahl von Vertriebenen in den Nachbarregionen damit rechnen, dass
viele Flüchtlinge, die sich in Albanien, Mazedonien oder Montenegro
aufhalten, in den nächsten Wochen versuchen werden, zu ihren Verwandten in
die Schweiz zu kommen. Die Zahl der Asylgesuche wird deshalb die Mittel der
zivilen Behörden in den nächsten Wochen und Monaten mit grosser
Wahrscheinlichkeit erneut übersteigen. Vor diesem Hinter-grund befürwortet
der Bundesrat im Grundsatz einen Armee-Einsatz für die Be-treuung von
Asylsuchenden über den 8. Mai 1999 hinaus. Er hat das Eidgenössische Justiz-
und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, den weiteren Armee-Einsatz in
Zusammenarbeit mit dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und
Sport (VBS) zu planen und für den Bundesrat eine Botschaft zuhanden des
Parla-ments vorzubereiten. Die Botschaft soll vom Bundesrat noch im April
genehmigt wer-den.

Die konkreten Umsetzungsfragen wie die Grösse der benötigten Truppen, die
Art der militärischen Aufgebote oder die Befristung des Auftrags werden im
Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Verabschiedung der Botschaft
beantwortet.

14. April 1999 EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst