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Einführung eines von der Ehe unabhängigen Aufenthaltsrechts/Parlamentarische Initiative Goll

Pressemitteilung

Parlamentarische Initiative Goll: Einführung eines von der Ehe
unabhängigen Aufenthaltsrechts

Die Initiantin fordert für Ausländerinnen die Einführung eines von der
Ehe unabhängigen Aufenthaltsrechts. Dadurch soll die Abhängigkeit der
Ehefrauen von gewalttätigen Ehemännern vermindert werden. Der Bundesrat
empfiehlt, die Parlamentarische Initiative abzulehnen, namentlich weil
bereits heute Härtefälle befriedigend geregelt werden können und eine
Revision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der
Ausländer (ANAG) in Vorbereitung ist.

Die Initiative sieht vor, dass die ausländischen Ehegatten von
Niedergelassenen denjenigen von Schweizerinnen und Schweizern bezüglich
des Familiennachzugs gleichgestellt sind. Die zusätzliche Bedingung für
das Aufenthaltsrecht in Art. 17 Abs. 2 ANAG, wonach Niedergelassene mit
ihrem Ehegatten zusammen wohnen müssen, wird aufgegeben. Das
Aufenthaltsrecht der Ehegatten soll zudem auch nach Auflösung der Ehe
weiterhin bestehen, wenn die Ausreise aus der Schweiz aufgrund der
persönlichen Verhältnisse unzumutbar ist. Zur Vermeidung eines
Missbrauchs der Bestimmungen über den Familiennachzug wird weiter eine
nicht abschliessende Aufzählung von Indizien im ANAG vorgeschlagen, die
auf einen Rechtsmissbrauch schliessen lassen.

Totalrevision ANAG

Zur Zeit wird durch eine Expertenkommission die Totalrevision des ANAG
vorbereitet. Sie wird voraussichtlich bereits im 3. Quartal 1999 durch
den Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt. Bei den
Gesetzgebungsarbeiten werden die Grundanliegen der vorliegenden
parlamentarischen Initiative im übergeordneten Rahmen einer Neuregelung
der Zulassungsvoraussetzungen und des Familiennachzugs geprüft. Eine
vorgezogene Teilrevision des ANAG nur bezüglich der vorliegenden
Problematik ist weder notwendig noch sinnvoll.

14. April 1999

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Christoph Müller, Bundesamt für Ausländerfragen,
031 / 325 90 32