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Schulung der Truppe für subisidiäre Sicherungseinsätze

3003 Bern, 14. April 1999

Medieninformation

Schulung der Truppe für subisidiäre Sicherungseinsätze

Der Bundesrat hat auf den 1. Mai 1999 eine Verordnung über die Ausbildung
der Truppe bei polizeilichen Einsätzen erlassen. Die Truppe soll die
Möglichkeit erhalten, sich durch die Polizei im Rahmen von echten
Polizeieinsätzen ausbilden zu lassen.

Diese Ausbildung ist auf künftige subsidiäre Sicherungseinsätze der Armee
ausgerichtet, wie sie derzeit in Genf und Bern als Assistenzdienst zur
Entlastung der zivilen Polizei stattfinden. Das Bedürfnis für eine
spezielle, zielgerichtete Ausbildung hat sich seit der Einführung des
Assistenzdienstes durch das Militärgesetz und im Nachgang zu verschiedenen
seither erfolgten Assistenzdiensteinsätzen (z.B. anlässlich des
Zionistenkongresses in Basel) ergeben. Die Ausbildung in polizeilichen
Einsätzen bedarf der Zustimmung der zuständigen zivilen Behörden und
geschieht unter Verantwortung der zivilen Polizeiorgane. In der Regel trägt
der Bund die Kosten.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
 BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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