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Schweiz will vermehrt Kosovo-Flüchtlinge bei Gastfamilien in der Region beherbergen

Pressemitteilung Bern, 14. April 1999

Schweiz will vermehrt Kosovo-Flüchtlinge bei Gastfamilien in der Region
beherbergen
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Die Schweiz verstärkt ihre Vor-Ort-Hilfe für die Kosovo-Flüchtlinge erneut.
Sie will dazu beitragen, Gastfamilien in den Nachbarländern der Region, die
Flüchtlinge beherbergen, finanziell zu entschädigen (Programm „Cash for
Shelter“, auf Deutsch „Bargeld für Unter-kunft“). Der Bundesrat hat für ein
entsprechendes Programm einen Nachtragskredit von 10 Mio. Franken
freigegeben.

Ein erheblicher Teil der aus dem Kosovo geflüchteten Personen ist in den
Nachbarländern von Gastfamilien aufgenommen worden. Für diese Flüchtlinge
muss die internationale Helfergemeinschaft nicht zusätzliche Notunterkünfte
und Betreuung in Zeltstädten bereit-stellen. Mit dem nun freigegebenen
Betrag sollen schwergewichtig in Albanien sowie auch in Montenegro und
Mazedonien Gastfamilien entschädigt werden, die insgesamt rund 10‘000
Personen bereits beherbergen oder künftig beherbergen werden. Die Höhe der
Entschädigung pro Flüchtling hängt ab von Region (Kaufkraft) und erbrachter
Leistung der Gastgeber.

Das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) steht
dem Pro-gramm positiv gegenüber. Gegenüber einer vorübergehenden Aufnahme
der Flüchtlinge in Westeuropa bietet es auch den Vorteil, dass es die
spätere Rückkehr und Reintegration der Kosovo-Flüchtlinge in ihrer Heimat
erleichtert. Das Programm wird vor Ort durch die Direktion für Entwicklung
und Zusammenarbeit (DEZA) umgesetzt.

Mit dem Nachtragskredit steigen die Mittel, die der Bund in diesem Jahr
zugunsten der Opfer des Kosovo-Konflikts bereitgestellt hat, auf 60 Mio.
Franken. Bisher stammten je 20 Mio. aus dem ordentlichen Bundesbudget 1999
für humanitäre Hilfe im ehemaligen Jugo-slawien sowie aus jenem
Nachtragskredit, den der Bundesrat am 31. März für die Nothilfe vor Ort
gesprochen hat. Rund 10 weitere Mio. beträgt der Wert der Hilfsgüter, die
das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) durch
das Schweize-rische Katastrophenhilfekorps (SKH) und das Eidg. Departement
für Verteidigung, Bevöl-kerungsschutz und Sport (VBS) aus ihren Lagern in
die Krisenregion liefern sowie die Lei-stungen des VBS vor Ort.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
 FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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