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Grünes Licht für PKB-Rechnung 98

PRESSEMITTEILUNG

Grünes Licht für PKB-Rechnung 98

Die Rechnung 1998 der Pensionskasse des Bundes (PKB) wird trotz
Einschränkungen erstmals seit zehn Jahren zur Genehmigung empfohlen. Der
Versicherungskasse werden Fortschritte attestiert. Die noch bestehenden
Mängel gefährden laut Bestätigungsbericht die Erfüllung des
Vorsorgezwecks nicht. Die Prüfung wurde im Auftrag der Eidgenössischen
Finanzkontrolle (EFK) von ATAG Ernst & Young durchgeführt. Die EFK
schliesst sich diesem Ergebnis an und empfiehlt dem Parlament, die
PKB-Rechnung 98 mit den Einschränkungen zu genehmigen. Das
Eidgenössische Fînanzdepartement (EFD) will die Anstrengungen zur
Bereinigung der Probleme der Versicherungskasse konsequent weiterführen.

Die EFK hat die unabhängige Firma ATAG Ernst & Young mit der Prüfung der
PKB-Sonderrechnung 1998 (Teil der Staatsrechnung) beauftragt. Die
Wirtschaftsprüfer kommen dabei zum Schluss, dass die Rechnung 1998 der
PKB trotz Einschränkungen zu genehmigen sei. Insbesondere stelle die
Jahresrechnung die tatsächliche finanzielle Lage der PKB grundsätzlich
zutreffend dar. Für die Behebung der verbleibenden Mängel sei eine
sorgfältige Vorgehensplanung eingeleitet worden. Auch steht mittlerweile
der genaue Bestand der Aktivversicherten und der Rentner fest. Gewürdigt
wird zudem der von der PKB geleistete  Einsatz im Hinblick auf eine
ordnungsgemässe Rechnungslegung. Der Antrag auf Genehmigung erfolgt
trotz fünf Einschränkungen, welche gemäss den Prüfern die Erfüllung des
Vorsorgezwecks und die Erbringung der reglementarischen Leistungen der
PKB jedoch nicht gefährden. Die Einschränkungen betreffen zum Teil
Mängel aus der Vergangenheit:
? Der Forderungsbestand von 185,2 Mio gemäss Bilanz der PKB ist nicht
lückenlos bestätigt.
? Die in der Bundesbilanz ausgewiesenen Sperrkonten (162,8 Mio) und das
Kapital der Einlegerkasse (8,3 Mio) in der PKB-Bilanz sind nicht
nachgewiesen.
? Es verbleiben gewisse Unsicherheiten betreffend der Qualität der
Datenbasis, die für die Berechnung des Deckungskapitals (38,4 Mrd) und
somit zur Bestimmung des Fehlbetrages (9,9 Mrd) benötigt wird,
? sowie  Unsicherheiten bezüglich der Richtigkeit der individuellen
Daten verschiedener Aktivversicherter.
? Die Implementierung eines effizienten internen Kontrollsystems konnte
im Jahr 1998 nicht integral realisiert werden.

Die EFK hat sich den Schlussfolgerungen der unabhängigen
Wirtschaftsprüfer angeschlossen. Sie empfiehlt den Finanzkommissionen
beider Räte und dem Parlament die Sonderrechnung 1998
der PKB zu genehmigen. Bei den Einschränkungen legt sie besonderen Wert
auf die zukunftsrelevanten Aspekte wie Datenqualität und interne
Kontrollsysteme.

Wichtiges Zwischenziel

Die letzten vier Rechnungsabschlüsse der PKB wurden vom Parlament auf
Antrag der EFK jeweils nicht genehmigt, nachdem diese bereits seit 1988
die Ordnungsmässigkeit der Rechnungen nicht mehr bestätigen konnte. ATAG
Ernst & Young  hat in ihrem Bericht zur Rechnung 98 festgehalten, dass
die von der EFK während 10 Jahren gemachten Feststellungen zu den
Rechnungen jeweils begründet waren. Das Ausmass der Probleme wurde bei
Kasse und Departement lange Zeit unterschätzt. Mit dem Ziel, 2001 das
Projekt „Neue PKB“ realisieren zu können, wurden letztes Jahr
umfangreiche Massnahmen eingeleitet, insbesondere eine Verstärkung der
Führungsstruktur. Als prioritäres Zwischenziel zur vollständigen
Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands der PKB formulierte
Bundesrat Kaspar Villiger eine gesetzmässige Rechnungslegung für das
Jahr 1998 unter Vorbehalt der Altlasten. Laut Bestätigungsbericht wurde
dieses Ziel erreicht. Die Genehmigung der Rechnung 98 bedeutet indessen
nicht auch die rückwirkende Genehmigung früherer Rechnungen.

Mängelbehebung mit aller Kraft und motiviert fortsetzen

Departementschef und Versicherungskasse haben mit Genugtuung vom Bericht
der Wirtschaftsprüfer und vom Antrag der EFK Kenntnis genommen. Der
Befund bestätigt, dass die Massnahmen in die richtige Richtung zielen.
Sowohl für die Versicherten als auch für das Personal der
Versicherungskasse ist der Bericht ein wichtiges Signal. Die
Geschäftsleitung der Versicherungskasse ist sich bewusst, dass die
Mängelbehebung noch nicht abgeschlossen ist. Die im Zusammenhang mit den
Einschränkungen zu leistende Arbeit wird deshalb parallel zum
Alltagsgeschäft und zur Vorbereitung der „Neuen PKB“ eine prioritäre
Aufgabe bleiben. Sie wird weitere erhebliche Anstrengungen erfordern.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
? EFK: Francois  Faessler, Stv Direktor, 031 323 10 02
? EVK: Peter Arbenz, Vorsitzender der Geschäftsleitung, 031 322 64 01 /
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12.4.1999