Über die Mutterschaftsversicherung wird am 13. Juni 1999 abgestimmt
Pressemitteilung
Über die Mutterschaftsversicherung wird am 13. Juni 1999 abgestimmt
Über das vergangene Wochenende hat die Bundeskanzlei die Unterschriften, die
am 9. April 1999 für das Referendum gegen das Bundesgesetz über die
Mutterschaftsversicherung eingereicht worden sind, einer Vorzählung
unterzogen. Das Ergebnis dieser Vorzählung kommt den 70´714 Unterschriften
sehr nahe, die vom Referendumskomitee bekanntgegeben worden sind. Der
Bundeskanzler hat darum auf Grund des Sondermandats, das ihm der Bundesrat
übertragen hatte, beschlossen, das Bundesgesetz über die
Mutterschaftsversicherung am kommenden 13. Juni dem Volk zur Abstimmung
vorzulegen. Die Bundeskanzlei nimmt zur Zeit die ihr vom Gesetz übertragene
Kontrolle der Unterschriftenlisten vor.
Bundeskanzlei
Informationsdienst
12. April 1999