Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Für besseren Vollzug von Bundespolitiken

Pressemitteilung

Für besseren Vollzug von Bundespolitiken

Stellungnahme des Bundesrates zu Vorschlägen einer Parlamentskommission

Der Bundesrat hat am 31. März zum Bericht der staatspolitischen
Kommission des Ständerates (SPK-S) vom 15. Februar 1999 betr.
Verbesserung der Vollzugstauglichkeit von Massnahmen des Bundes Stellung
genommen. Dieser Bericht basiert auf einer parlamentarischen Initiative
von Ständerat Rhinow (96.456).

Die von der SPK-S vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen vor allem zu
einem besseren Einbezug der Kantone als wichtigste Vollzugsträger der
Bundespolitik in den Entscheidungsprozess führen. Zu diesem Zweck
schlägt die SPK-S eine Ergänzung des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG)
vor. Nach dem neuen Artikel 43 Absatz 2bis soll der Bundesrat sich in
seinen Botschaften detailliert zur Umsetzung der von ihm vorgeschlagenen
Massnahmen äussern. Ein neuer Artikel 47a soll den Bundesrat zudem
verpflichten, den parlamentarischen Kommissionen auf deren Verlangen
Verordnungsentwürfe zur Konsultation vorzulegen, wenn Kreise ausserhalb
der Bundesverwaltung für den Vollzug zuständig sind. Schliesslich
schlägt die SPK-S in einem neuen Artikel 47bis Absatz 1bis GVG vor, dass
die parlamentarischen Kommissionen beider Kammern ausdrücklich befugt
sein sollen, zur Prüfung der Vollzugstauglichkeit die Kantone und
weitere betroffene Kreise zur Stellungnahme einzuladen. Allein die
Kommissionen des Ständerates seien zu verpflichten, bei der Prüfung der
Vollzugstauglichkeit von Erlassen die Kantone auf ihr Ersuchen hin
beizuziehen.

Positive Reaktion des Bundesrates...

In seiner Stellungnahme unterstützt der Bundesrat grundsätzlich den
Vorschlag der SPK-S hinsichtlich der Redaktion seiner Botschaften. Er
teilt auch die Auffassung, dass dem Vollzug der Bundespolitiken mehr
Gewicht beizumessen sei, und zwar ab Ausarbeitung der Entwürfe. Der
Bundesrat hat sich bereits auf Grund des Berichts der
Geschäftsprüfungskommission des Ständerates von 1997verpflichtet, darauf
hinzuwirken, dass die Bundesverwaltung die Kantone im gesetzgeberischen
Vorverfahren unbedingt frühzeitig und aktiver in die Erarbeitung dieser
Fragen einbezieht. In diesem Punkt stimmen die Ansichten von Bundesrat
und SPK-S überein.

... und Vorbehalte

Der Bundesrat ist allerdings gegen die ihm auferlegte Verpflichtung, die
parlamentarischen Kommissionen auf ihr Verlangen hin auch bei
Verordnungen zu konsultieren - eine Verpflichtung, die weit über das
hinaus geht, was der Initiant gefordert hat. Eine solche Massnahme würde
der klaren Kompetenzverteilung zwischen Regierung und Parlament
zuwiderlaufen und das Verfahren deutlich schwerfälliger machen. Der
Bundesrat ist allerdings bereit, bei Verordnungen Massnahmen für eine
verbesserte Information des Parlaments zu ergreifen.

Schliesslich begrüsst der Bundesrat die Absicht der SPK-S, die Kantone
und weitere betroffene Kreise bei der Prüfung der Vollzugstauglichkeit
durch die parlamentarischen Kommissionen beizuziehen. Er wünscht sich
jedoch, dass die Kommissionen beider Räte verpflichtet würden, die
Kantone anzuhören, falls sie beabsichtigten, den Entwurf des Bundesrates
in Punkten, die für den Vollzug relevant sind, erheblich zu verändern.

Kantone ziehen mit

Parallel zu den von Parlament und Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen
haben sich auch die Kantone verpflichtet, sich zu organisieren. Damit
wollen sie sich in die Lage versetzen, dem Bund die wesentlichen
Informationen über den Vollzug zu geben und die Rolle der verschiedenen
kantonalen Direktorenkonferenzen sowie die Modalitäten ihrer
Koordination zu klären. Die Verbesserung des Vollzugs wird nicht zuletzt
auch von diesen Massnahmen abhängen,

13. April 1999

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst