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11. AHV-Revision und 1. BVG-Revision

Medienmitteilung 6. April 1999
11. AHV-Revision und 1. BVG-Revision: Der Bundesrat fällt erste
Zwischenentscheide
Der Bundesrat hat eine Aussprache zur 11. AHV- und zur 1. BVG-Revision
gefĂĽhrt und dabei Leitplanken fĂĽr die weiteren Arbeiten zu den beiden
Revisionen ge-setzt. Eine erste Auswertung der Vernehmlassungen zeigt
deutlich, dass die Ziel-richtung beider Revisionsvorhaben als notwendig
anerkannt wird. Unter Berück-sichtigung der längerfristigen finanziellen
Entwicklung der AHV hält der Bundes-rat an den vorgeschlagenen Mehreinnahmen
fest, will aber auf gewisse Ausbau-elemente im Bereich des flexiblen
Rentenalters verzichten. Damit resultieren ins-gesamt fĂĽr die AHV
Einsparungen von rund einer Milliarde Franken. FĂĽr die AHV be-deutet dies:
Festhalten am Revisionsprogramm gemäss Vernehmlas-sungs-vor-lage, je-doch
Ausarbeitung eines neuen Modells zum flexiblen Ren-tenalter. Die 1.
BVG-Revi-sion wird sich auf Konsolidierungsmassnahmen be-schränken. Aus
KostengrĂĽnden soll auf die Ausdehnung des Versicherungsschutzes fĂĽr
Versicherte mit kleinen Einkommen und Teilzeitbeschäftigte verzichtet
werden. Die beiden Botschaften sollen bis Sommer 1999 verabschiedet werden.
11. AHV-Revision
Schwerpunkte der Revision bilden die langfristige Sicherstellung der
Finanzierung der AHV sowie die Flexibilisierung des Rentenalters. Die
Revisionsvorlage wird grundsätz-lich in den Schwerpunktbereichen gemäss
Vernehmlassungsvorlage weiter verfolgt. Dabei rĂĽckt der Finanzierungsaspekt
stärker in den Vordergrund. Es gilt auch, dem Stabilisierungsprogramm 1998
Rechnung zu tragen: Die Verlangsa-mung des Anpas-sungsrhythmus fĂĽr die
AHV/IV-Renten von 2 auf 3 Jahre bei einer aufgelaufenen Teue-rung von
weniger als 4 Prozent wird mittel- und langfristig bei AHV und IV
zusätzliche Einsparungen von durchschnittlich 5 Promille einer Jahresausgabe
bringen. Bezogen auf die Rentensumme im Jahr 2005 macht das bei-spiels-weise
150 Millionen Franken fĂĽr die AHV und 30 Millionen Franken fĂĽr die IV aus.
Neues Modell zur Flexibilisierung des Rentenalters
BezĂĽglich der Regelung des Rentenalters will der Bundesrat an seinen
Eckdaten fest-halten: Ordentliches Rentenalter 65 fĂĽr Mann und Frau,
Flexibilisierung des Rücktritts zwischen 62 und 65 Jahren sowie Möglichkeit
eines Teilvorbezugs/Teilaufschubs der AHV-Rente. Allerdings wird der
Kostenrahmen dafür von rund 900 Mio. Franken auf 400 Mio. beschränkt. Diese
Summe entspricht den Einsparungen, die sich aus der Erhöhung des
Frauenrentenalters ergeben. Da ausserdem die in der Vernehmlassung
vorgeschlagenen Modelle zum flexiblen Rentenalter ge-mischt oder mit
deutlicher Ablehnung aufgenommen wurden, wird ein neues Modell
"Differenzierte KĂĽrzung" ausgearbeitet.
FĂĽr die KĂĽrzung der vorbezogenen Renten wĂĽrden in diesem Modell folgende
Grund-sätze gelten:
 Je später eine Rente vorbezogen wird, desto geringer ist der jährliche
KĂĽrzungs-satz.
 Bei tiefen Einkommen fällt die Kürzung geringer aus als bei hohen
Einkommen.
 Nichterwerbstätige Personen, welche die Rente vorbeziehen, bezahlen keine
Bei-träge mehr. Diese individuellen Einsparungen – d.h. Beitragsausfälle für
die AHV – werden voll in die Rentenkürzung eingerechnet. Ein hoher
Beitragsausfall führt zu einer stärkeren Rentenkürzung als ein tiefer
Beitrags-ausfall.
Gleichzeitig soll die Möglichkeit des Teilvorbezuges erweitert und dadurch
ein schritt-weiser Ausstieg aus dem Arbeitsleben ermöglicht werden. Maximal
sollen drei Jahres-renten vorbezogen werden können. Der Versicherte hätte
jedoch die Wahl, fĂĽr drei Jahre die volle Rente vorzubeziehen oder aber
während sechs Jahren, also ab Alter 59, die halbe Rente. Auch Kombinationen
wären gemäss diesem Modell möglich.
1. BVG-Revision
Die 1. BVG-Revision wird von den meisten Vernehmlassungsteilnehmenden als
Schritt in die richtige Richtung betrachtet. Am Revisionsvorhaben ist daher
grundsätzlich fest-zu-halten. Allerdings soll sich die Vorlage aus
Kostengründen auf die Konsolidierungs-elemente beschränken :
ď‚· Das Rentenalter und die Flexibilisierung des Rentenalters werden mit der
Regelung der 11. AHV-Revision koordiniert: D.h. ordentliches Rentenalter 65
fĂĽr Mann und Frau sowie flexibles RĂĽcktrittsalter zwischen 62 und 65
(Teilvorbezug ab Alter 59 / Teilaufschub), wobei die vorbezogenen Renten der
beruflichen Vorsorge versiche-rungstechnisch gekĂĽrzt werden.
ď‚· Die aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung notwendige Senkung des
Um-wandlungssatzes wird sozial verträglich ausgestaltet. Durch flankierende
Massnah-men, insbesondere die Erhöhung der Altersgutschriften, soll die
Rentenhöhe best-möglich auf dem heutigen Niveau erhalten bleiben.
ď‚· Die DurchfĂĽhrung der beruflichen Vorsorge wird organisatorisch und
administrativ verbessert.
 Gemäss Stabilisierungsprogramm 1998 soll das versicherbare Einkommen in
der zweiten Säule auf 289'440 Franken, d.h. den vierfachen oberen
Grenzbetrag des Obligatoriums begrenzt werden. Die berufliche Vorsorge wĂĽrde
dadurch auf den ei-gentlichen Vorsorgezweck beschränkt werden. Für
weitergehende VorsorgebedĂĽrf-nisse stĂĽnde die individuelle Vorsorge der 3.
Säule zur Verfügung.
Die Vorlage konzentriert sich auf Konsolidierungselemente. Aus KostengrĂĽnden
soll namentlich auf Förderungsmassnahmen für Versicherte mit kleinen
Einkommen und Teilzeitbeschäftigte verzichtet werden. Dadurch können die
Kosten von maximal 985 respektive 875 Millionen Franken – nach den beiden
Modellen der Vernehmlassungs-vorlage – nun auf maximal 380 Millionen Franken
gesenkt werden.
 Eidg. Departement des Innern
 Informationsdienst
AuskĂĽnfte: 11. Revison AHV
 Tel. 031 / 322 90 61
 JĂĽrg BrechbĂĽhl, Vizedirektor
 Bundesamt fĂĽr Sozialversicherung
 1. Revision BVG
 Tel. 031 / 322 90 36
 Daniel Stufetti, Chef Abt. Berufliche Vorsorge
 Bundesamt fĂĽr Sozialversicherung
Beilagen:  – 11. AHV-Revision: wichtigste Punkte
  – 1. BVG-Revision: wichtigste Punkte
  – Übersicht Flexibilisierung Rentenalter