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Beitritt der Schweiz zur Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

Pressemitteilung Bern, 07. April 1999

Beitritt der Schweiz zur Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung
und Bestrafung des Völkermordes

Der Bundesrat hat den Eidgenössischen Räten die Botschaft, welche den
Beitritt der Schweiz zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des
Völkermordes empfiehlt, sowie den Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend
die Revision des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und der
Bundesstrafrechtspflege unterbreitet.

Der Bundesrat hat auch das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur
Kenntnis genommen, an dem die kantonalen Regierungen, die Bundesgerichte,
die politischen Parteien, die Wirtschaftsverbände sowie andere interessierte
Organisationen teilgenommen haben. Er hat dessen Veröffentlichung genehmigt.
Eine sehr breite Unterstützung zugunsten des Beitritts der Schweiz zur
Konvention ist aus dem Vernehmlassungsverfahren hervorgegangen.

Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ist mit
129 Vertragsstaaten eines der am weitesten verbreiteten internationalen
Übereinkommen. Sie verbietet den Völkermord sowohl in Kriegs- als auch in
Friedenszeiten und verpflichtet die Vertragsstaaten, diesen zu verhindern
und zu bestrafen.

Angesichts der jüngsten Ereignisse, welche dieser schon seit längeren
bestehenden Konvention neue Aktualität verleihen, ist der Beitritt der
Schweiz von besonderer Bedeutung.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
 FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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