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Alkoholverwaltung budgetiert 182 Millionen

PRESSEMITTEILUNG

Alkoholverwaltung budgetiert 182 Millionen

Der Bundesrat hat den Voranschlag der Eidg. Alkoholverwaltung (EAV) für
das Geschäftsjahr 1999/2000 verabschiedet. Die EAV budgetiert einen
Reingewinn von 181,6 Millionen Franken. Das neue Geschäftsjahr ist
geprägt von der Einführung des Einheits-steuersatzes für importierte und
Schweizer Spirituosen am 1. Juli 1999. Mit der GATT/WTO-bedingten
Steuerpraxis werden importierte Spirituosen nicht länger diskriminiert.
Die Fiskalbelastung sinkt hier um bis zu 50 Prozent. Ungewiss bleibt die
Konsumentwicklung.

Es sind vor allem die beliebten Markenprodukte aus dem Ausland,
bei-spiels-weise Whisky oder Cognac, welche infolge der Steuerreduktion
und der Liberalisierung der Importpraxis markant billiger werden. Bei
Schweizer Spirituosen wird die Steuer pro Flasche um gut 80 Rappen
steigen. Damit dürften einheimische Destillate etwas teurer werden.
Heute ist es schwierig, die Entwicklung des Konsums vorauszusehen. Die
EAV hat deshalb auf Spekulationen im Budget verzichtet. Sie geht davon
aus, dass die besteuerten Mengen gleich hoch sein werden wie im Vorjahr.

Der schweizerische Spirituosenmarkt steht in einem Strukturwandel. Die
inlän-dische Branche wird die Konkurrenz aus dem Ausland noch stärker zu
spüren bekommen. Um Schweizer Anbie-tern gleiche Rahmen-bedingungen zu
geben, wurde u.a. ein neues Steuersystem eingeleitet. Für Importwaren
tritt dieses System gleichzeitig mit dem Einheitssteu-ersatz am 1. Juli
1999 in Kraft. Ausländische Spiri-tuosen können künftig direkt in
betriebseigene Steuerlager transferiert werden. Erst wenn sie diese
Lager verlas-sen und in den Handel gelangen, sind sie zu versteuern. Die
so genannte Verkaufsbesteuerung gilt für Schweizer Produkte bereits seit
Mitte 1997.

Der Erlös aus den Steuern auf Spirituosen und Trink-sprit sowie aus dem
Handel mit hochgradigem Alkohol zu industriellen Zwecken beläuft sich
insgesamt auf 214,5 Millionen Franken. Der Aufwand beträgt 34,9
Millionen. Die Personalkosten sowie der Verwaltungs- und
Liegenschafts-aufwand gehen erneut zurück.

Der Reinertrag der EAV fliesst zu 90 Prozent in die AHV/IV-Kasse. 10
Prozent erhal-ten die Kantone zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
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8.4.1999