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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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PRESSEMITTEILUNG

Sistierung der Sanktionen gegenüber Libyen
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Der Bundesrat hat in der Folge eines entsprechenden Beschlusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, die Verordnung vom 12. Januar 1994 über Massnahmen gegenüber Libyen bis auf weiteres zu sistieren.

Die Resolution 1192 (1998) sieht die Sistierung der Sanktionen gegenüber Libyen vor, sobald die beiden Verdächtigten des Anschlags auf den Pan Am Flug 103 über Lockerbie in Holland eintreffen. Diese wurden am 5. April 1999 an Holland ausgeliefert, wo sie vor einem schottischen Gericht erscheinen werden.

Libyen war seit 1992 einem Luft- und Rüstungsembargo unterworfen, welches 1993 zusätzlich durch Finanzsanktionen verschärft wurde. Mit diesen Sanktionen sollte Libyen dazu bewogen werden, die zwei in das Lockerbie-Attentat verwickelten libyschen Angeklagten an die amerikanische und englische Justiz zu übermitteln.

Den Entscheid zur endgültigen Aufhebung der Sanktionen wird der Sicherheitsrat fällen, sobald der Generalsekretärs der Vereinten Nationen in einem Bericht Libyen die Respektierung der restlichen, in den Resolutionen 731 und 748 aufgeführten Bedingungen attestiert (Absage an den Terrorismus und Beteiligung bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus).

Bern, 8. April 1999

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Aussenwirtschaft, Abteilung Exportkontrollen und Sanktionen, Othmar Wyss, Tel. 031 / 324 09 16