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Kosovo-Opfer: Bundesrat beschliesst vorläufige kollektive Aufnahme und legt Vertriebenen-Kontingent fest

Pressemitteilung

Kosovo-Opfer: Bundesrat beschliesst vorläufige kollektive Aufnahme und
legt Vertriebenen-Kontingent fest

Der Bundesrat hat am Mittwoch die gruppenweise vorläufige Aufnahme von
jugoslawischen Staatsangehörigen mit letztem Wohnsitz in der Provinz
Kosovo beschlossen. Der Entscheid bezieht sich auf Personen, die in der
Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben. Ausgenommen von dieser Regelung
sind Personen, die sich vorübergehend in einem sicheren Drittstaat
ausserhalb der Krisenregion aufgehalten haben oder sich zur Zeit dort
aufhalten. Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die in der Schweiz
straffällig geworden sind.

Der Bundesrat hat ferner festgehalten, dass die Hilfe vor Ort in den
Nachbarstaaten  der Provinz Kosovo prioritär weitergeführt und noch
intensiviert werden soll.

In Beantwortung des dringenden Appells der Uno-Hochkommissarin für
Flüchtlinge ist der Bundesrat bereit, einer gewissen Anzahl
Kriegsvertriebener in der Schweiz vorläufigen Schutz zu gewähren.
Priorität haben Kranke und Verwundete sowie Vertriebene, die in der
Schweiz Verwandte haben. Die Modalitäten der Übernahme dieser
Kontingentsflüchtlinge werden mit dem Hochkommissariat abgesprochen.

In der Schweiz befinden sich bereits rund 50'000 Personen aus dem
Asylbereich, die aus dem Kosovo stammen. Damit ist die Schweiz das Land,
in dem proportional am meisten Opfer der Kosovo-Krise leben. Weitere
140'000 - 150'000 jugoslawische Staatsangehörige aus dem Kosovo verfügen
entweder über eine Jahresaufenthalts- oder eine
Niederlassungsbewilligung. Aus diesem Grund wird die Schweiz weiterhin
ein begehrtes Zielland für viele Vertriebene aus dem Kosovo sein.

8. April 1999

EIDGENOESSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Bundesamt für Flüchtlinge : Roger Schneeberger,
Tel.: 031 325 93 50