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Prof. Niklaus Schmid entwirft neue Strafprozessordnung

Pressemitteilung

Prof. Niklaus Schmid entwirft neue Strafprozessordnung

Bundesrat Arnold Koller hat den Zürcher Ordinarius für Strafrecht und
Strafprozessrecht Prof. Dr. Niklaus Schmid beauftragt, einen Vorentwurf
für eine vereinheitlichte schweizerische Strafprozessordnung
auszuarbeiten. Der Experte soll seine Arbeit bis im Frühjahr 2001
fertigstellen.

Schmid wird sich auf die umfangreichen Vorarbeiten einer
Expertenkommission stützen können, deren Bericht "Aus 29 mach 1" Anfang
1998 veröffentlicht wurde. Er wird auch die Ergebnisse von Hearings mit
Fachorganisationen berücksichtigen, die das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) letztes Jahr über diesen Bericht durchgeführt
hat.

Vorgabe: Staatanwaltschaftsmodell

Im Sinne der Vorgabe des EJPD wird Prof. Schmid seinem Gesetzes-entwurf
das so genannte Staatsanwaltschaftsmodell zu Grunde legen, wie es heute
die Kantone Basel-Stadt und Tessin kennen. Nach diesem System ist der
Staatsanwalt zentrale Figur des Vorverfahrens. In ihrem Bericht hatte
die Expertenkommission dem in vielen Kantonen gebräuchlichen System mit
einem Untersuchungsrichter den Vorzug gegeben. Vor allem die Hearings
liessen indes eine deutliche Tendenz zugunsten des als effizienter
geltenden Staatsanwaltschaftsmodells erkennen. Diese Tendenz findet sich
übrigens durch die Entwicklungen im europäischen Ausland bestätigt.

Das letzte Wort in dieser umstrittenen Frage ist damit noch nicht
gesprochen. Das EJPD hat den Experten beauftragt, auch andere Varianten
zu prüfen.

Das neue, einheitliche Strafprozessrecht soll im übrigen besondere
Bestimmungen für Verfahren gegen Kinder und Jugendliche enthalten.

Zum Vorentwurf wird voraussichtlich im Jahr 2001 eine Vernehmlassung
stattfinden.

6. April 1999

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte erteilt:
Dr. Peter Müller, Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz,
Tel. 031 322 41 33