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Handhabung von Brennelementen und radioaktiven Abfällen: Ratifikation eines internationalen Übereinkommens

MEDIENMITTEILUNG

Handhabung von Brennelementen und radioaktiven Abfällen:
Ratifikation eines internationalen Übereinkommens

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Ratifikation des Gemeinsamen Übereinkommens
über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die
Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle zuhanden des Parlaments
verabschiedet. Die Ratifikation wird einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur
internationalen Harmonisierung der Sicherheit im Bereich der nuklearen Entsorgung
darstellen.

Ende 1997 wurde der definitive Text des Übereinkommens an einer diplomatischen
Konferenz in Wien verabschiedet. Der Entwurf war während zweier Jahre durch eine
internationale Expertengruppe unter dem Vorsitz von Prof. Alec Jean Baer, ehemaliger
stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Energie, erarbeitet worden.

Der Anwendungsbereich des Übereinkommens erstreckt sich auf die Handhabung
abgebrannter Brennelemente, radioaktiver Abfälle und ausgedienter geschlossener
Strahlenquellen, den Import und Export von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven
Abfällen sowie die geplante und kontrollierte Freisetzung flüssiger und gasförmiger
radioaktiver Stoffe aus nuklearen Anlagen in die Umwelt.

Ergänzend zu dem von der Schweiz am 12. September 1996 ratifizierten Übereinkommen
über nukleare Sicherheit, dessen Geltungsbereich sich auf Kernkraftwerke beschränkt, 
schafft
das nun vorliegende Übereinkommen in seinem Bereich erstmals völkerrechtlich
verbindliche Verpflichtungen zur Umsetzung international anerkannter technischer
Vorschriften in nationales Recht. Es stellt damit einen wichtigen Schritt auf dem 
Weg zur
internationalen Harmonisierung der Sicherheit im Bereich der nuklearen Entsorgung 
dar.

Das Übereinkommen wird in Kraft treten, sobald 25 Staaten ihre Ratifikations-, Annahme-
oder Genehmigungsurkunde beim Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-
Organisation in Wien hinterlegt haben.

An der Sitzung vom 31. März 1999 hat der Bundesrat die Botschaft betreffend das
Gemeinsame Übereinkommen zuhanden des Parlaments verabschiedet und die Ratifikation
beantragt. Mit dem Beitritt zum Abkommen leistet die Schweiz einen wichtigen Beitrag 
zur weltweiten
Erhöhung der Sicherheit im Bereich der nuklearen Entsorgung.

Bern, 7. April 1999

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskunft:	Dr. Michael Aebersold, Bundesamt für Energie, Tel. 031 / 322 56 31