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Änderungen im Patentrecht in Kraft gesetzt

Pressemitteilung

Änderungen im Patentrecht in Kraft gesetzt

Bundesrat setzt Verlängerung der Schutzdauer für Pflanzenschutzmittel in
Kraft

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 31. März 1999 beschlossen, die von den
eidgenössischen Räten im Oktober 1998 angenommene Änderung des
Patentgesetzes per 1. Mai 1999 in Kraft zu setzen. Mit der Änderung
werden ergänzende Schutzzertifikate eingeführt, welche die Dauer des
Ausschliesslichkeitsrechts an patentierten Pflanzenschutzmitteln (d. h.
das Recht des Patentinhabers, Dritten die gewerbsmässige Benützung des
geschützten Mittels zu verbieten) um 5 Jahre verlängern.

Pflanzenschutzmittel dürfen in der Schweiz erst in den Verkehr gebracht
werden, wenn das Bundesamt für Landwirtschaft sie bewilligt hat. Von der
Anmeldung eines solchen Mittels zum Patent bis zu dessen Marktzulassung
vergehen heute acht bis 10 Jahre. Damit verkürzt sich die effektive
Dauer des Patentschutzes von 20 auf effektiv 12 bzw. 10 Jahre. Die
ergänzenden Schutzzertifikate machen den Verlust an tatsächlicher
Patentschutzdauer mindestens teilweise wett. Zertifikate für
Pflanzenschutzmittel bestehen auch im Recht der Europäischen Union, das
als Vorbild für die schweizerische Regelung diente.

Bundesrat legt Grundlage für elektronische Kommunikation im Patentwesen

In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat eine Änderung der
Patentverordnung per 1. Mai 1999 beschlossen. Die Änderung enthält
einerseits die Ausführungsbestimmungen zu den ergänzenden
Schutzzertifikaten, andererseits wird die Grundlage dafür geschaffen,
dass das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) im Bereich
des Patentwesens mit seinen Kunden elektronisch kommunizieren und die
Patentdaten elektronisch verarbeiten und aufbewahren kann.

Eine weitere Neuerung betrifft die Veröffentlichungen des IGE, sie
künftig auch in elektronischer Form erfolgen können. Dies gilt für die
Veröffentlichungen im Bereich des Patentrechts wie auch im Markenrecht.
Gemäss dem Beschluss des Bundesrates wird deshalb die
Markenschutzverordnung per 1. Mai 1999 entsprechend angepasst.

6. April 1999
							    EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:  Therese Brändli, Tel. 031/323 39 10